Übergabeprotokoll vom Mieter nicht unterschrieben !

15. Juli 2009 08:15 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Zusammenfassung

Ist das von meinen Zeugen unterschriebene Übergabeprotokoll gültig und kann ich es in meinem Rechtsstreit verwenden, obwohl die Mieter ihre Unterschrift verweigert haben?

Das Übergabeprotokoll hat trotz fehlender Unterschrift der Mieter Beweiskraft, wenn es in Verbindung mit den Aussagen der Zeugen betrachtet wird. Es ist wichtig, dass Sie die genauen Mängel auflisten und das Protokoll sowie die Namen der Zeugen vorlegen. Der Richter kann dann die Zeugen vernehmen und das Protokoll als Gedächtnisstütze verwenden.

Sehr geehrte Anwälte,

ich habe seinerzeit eine WHG an zwei Mieter vermietet und habe im Mietvertrag den Zustand festgehalten.

Bei Auszug habe ich ein Übergabeprotokoll dabei gehabt und habe alle Mängel aufgeschrieben.
Ich hatte auch drei Zeugen dabei.
Da die Mieter die ganzen Mängel nicht unterschreiben wollten, habe ich die Zeugen das Protokoll unterzeichnen lassen, da es dafür, falls die Mieter ihre Unterschruft verweigern auch noch eine Spalte gibt.
Alle drei Zeugen haben unterschrieben.

Nach etlichen Querelen, hier abwohnen der Kaution und Umlagenabrechnungen etc. habe ich mich entschlossen dies alles einem Anwalt zu geben.
Es geht hier um die Kosten der Renovierung, es wurden 5 Brandflecken gefunden auch mit Fotos festgehalten etc.
Die Gegenseite hat sich nun gleich zwei Anwälte jeweils für die Mietpartei genommen und meint nun auch unter Zeugen, dass die Flecken auf den Fotos nicht wie Brandflecken aussehen und das bei Übergabe alles in Ordnung war und ich selber die Brandflecken verursacht hätte usw.

Unabhängig der Rechtlichen Situation der Vorgänge, möchte ich wissen, ob hier dieses eben nicht unterzeichnete Protokoll nun gültig ist ?
Es wurde eine Güteverhandlung angesetzt und der Richter will immer Infos haben, der uns benannten Zeugen.
Ich selber habe meinem Anwalt jetzt mehrmals gebeten das von den Zeugen schon unterschriebene Protokoll zu senden, er meinte immer, dass dies nicht gehe, weil die Mieter die Unterschrift verweigerten !

Ich habe aber eine Übergabe durchgeführt, es ist nicht meine Schuld, wenn die Mieter nicht unterschrieben haben.

Ich möchte daher von ihnen wissen, ob der Anwalt hier recht hat.
Kann ich dieses Protokoll nicht verwenden, wäre dies kontraproduktiv oder wäre es als Gedächnisstütze der einzelnen Vorgänge nicht sogar hilfreich ?
Können die Zeugen, wenn das Protokoll vorgelegt wird, dann nicht mehr geladen/vernommen werden ?

MFG

15. Juli 2009 | 10:47

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


das Protokoll allein betrachtet, hat - wegen der fehlenden Unterschrift der Mieter - keine Beweiskraft.

Aber in Zusammenhang mit den Zeugen, die unterschrieben haben, sieht es etwas anders aus. Denn bevor die Zeugen - die alle namentlich aufgeführt werden sollen - überhaupt vernommen werden dürfen, ohne dass es unzulässige Ausforschung ist, wäre zunächst genauer Vortrag Ihrerseits in Bezug auf die Beschädigungen erforderlich. Und da kann dann das Protokoll sehrwohl hilfreich sein.

Hier sollten also die genauen Mängel aufgeführt, das Protokoll vorgelegt und undie Zeugen namentlich benannt werden. Der Richter wird dann die Zeugen vernehmen und Ihnen dann auch das Protokoll vorhalten können, so dass es auch zur Gedächnisstütze dienen wird. Duch die Vorlage des Protokolles werden die Zeugen also nicht "ausfallen".



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 15. Juli 2009 | 11:01

So wie ich sie verstehe ist dies also nach den allg. Gesetzen NICHT kontraproduktiv, hier dieses Protokoll und oder die Zeugen nach den Ablauf des Protokoll ergänzend oder eingehend auf den Protokollablauf hin zu befragen ?

Würden sie mir wegen des Anwaltes und weil er sich steubt, dass Protokoll zu benutzen einen anderen Anwalt nahe legen ?
Gibt es darüberhinaus, da bald die Gerichtsverhandlung angesetzt ist, den Anwalt zu zwingen ds Protokoll zu nutzen, indem ich ihm dies ausdrücklich schreibe und verlange ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Juli 2009 | 11:13

Sehr geehrter Ratsuchender,


das haben Sie genau richtig verstanden. Kontraproduktiv ist es nicht, eher das Gegenteil, da Sie damit Ihre Position verstärken können; denn der Richter kann ja nur über den Sachverhalt entscheiden, den er kennt.

Warum und wieso der Kollege so taktiert, kann (und will ) ich nicht an dieser Stelle beurteilen. Wenn das Vertrauen gestört ist, würde ich IMMER zu einem Wechsel raten.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

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