Sehr geehrter Ratsuchender,
das Protokoll allein betrachtet, hat - wegen der fehlenden Unterschrift der Mieter - keine Beweiskraft.
Aber in Zusammenhang mit den Zeugen, die unterschrieben haben, sieht es etwas anders aus. Denn bevor die Zeugen - die alle namentlich aufgeführt werden sollen - überhaupt vernommen werden dürfen, ohne dass es unzulässige Ausforschung ist, wäre zunächst genauer Vortrag Ihrerseits in Bezug auf die Beschädigungen erforderlich. Und da kann dann das Protokoll sehrwohl hilfreich sein.
Hier sollten also die genauen Mängel aufgeführt, das Protokoll vorgelegt und undie Zeugen namentlich benannt werden. Der Richter wird dann die Zeugen vernehmen und Ihnen dann auch das Protokoll vorhalten können, so dass es auch zur Gedächnisstütze dienen wird. Duch die Vorlage des Protokolles werden die Zeugen also nicht "ausfallen".
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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So wie ich sie verstehe ist dies also nach den allg. Gesetzen NICHT kontraproduktiv, hier dieses Protokoll und oder die Zeugen nach den Ablauf des Protokoll ergänzend oder eingehend auf den Protokollablauf hin zu befragen ?
Würden sie mir wegen des Anwaltes und weil er sich steubt, dass Protokoll zu benutzen einen anderen Anwalt nahe legen ?
Gibt es darüberhinaus, da bald die Gerichtsverhandlung angesetzt ist, den Anwalt zu zwingen ds Protokoll zu nutzen, indem ich ihm dies ausdrücklich schreibe und verlange ?
Sehr geehrter Ratsuchender,
das haben Sie genau richtig verstanden. Kontraproduktiv ist es nicht, eher das Gegenteil, da Sie damit Ihre Position verstärken können; denn der Richter kann ja nur über den Sachverhalt entscheiden, den er kennt.
Warum und wieso der Kollege so taktiert, kann (und will ) ich nicht an dieser Stelle beurteilen. Wenn das Vertrauen gestört ist, würde ich IMMER zu einem Wechsel raten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle