Berechnung des AG-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld (insb. Beiträge an das StB-Versorg

| 9. Juli 2009 17:14 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,


mein Arbeitgeber hat bei der Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld meine Anteile - ohne AG-Anteil - der Beiträge an das Steuerberaterversorgungswerk abgezogen. Ist es denn rechtens, ich bin ja nicht rentenversicherungspflichtig? Wäre es möglich, dass Sie mir im Falle, dass die Berechnung nicht richtig sein sollte, entweder entsprechende Kommentarstellen zumailen oder diese zumindest benennen?

9. Juli 2009 | 17:48

Antwort

von


(88)
Kurt-Schumacher-Str. 18-20
53113 Bonn
Tel: 02 28/9 57 50 50
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Hans-Jochen-Boehncke-__l104537.html
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Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie werden die Antwort auf Ihre Frage beim Bundesamt für Finanzen-Dienstleistungszentrum- finden.
Wir geben Ihnen Recht, dass es sich bei den Beiträgen zum Versorgungswerk nicht um eine Position handelt, die nach dem Mutterschutzgesetz (§ 14 MuSchG ) als gesetzlicher Abzug zu berücksichtigen ist. Insoweit wirkt sich Ihre Rentenversicherungsfreiheit positiv aus.

Sie finden ein umfassendes Merkblatt zu diesem Thema, dort insbesondere S.11 im Internet unter: http://zope.dz-portal.de/Formularcenter/Documents/BTD002.



Rechtsanwalt Hans-Jochen Boehncke
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bewertung des Fragestellers 29. Juli 2009 | 15:53

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Leider ist die Antwort nicht ganz richtig, es handelt sich hier um eine oberflächliche Beratung. Es gibt andere mir bekannte Rechtsquellen, die das Gegenteil zu der vom Anwalt getroffenen Aussage enthalten. Nach mehreren direkten Kontaktaufnahmen per mail unter Bezugnahme auf die o.g. Rechtsquellen gibt es nach wie vor (ca. nach 3
Wochen nach Fragestellung) keine konkrete Aussage für mich über die Richtigkeit der Berechnung. Kurz zusammengefasst - ich habe absolut keinen Mehrwert aus dieser Beratung erfahren und habe EURO 22,00 umsonst ausgegeben!

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 29. Juli 2009
2,4/5,0

Leider ist die Antwort nicht ganz richtig, es handelt sich hier um eine oberflächliche Beratung. Es gibt andere mir bekannte Rechtsquellen, die das Gegenteil zu der vom Anwalt getroffenen Aussage enthalten. Nach mehreren direkten Kontaktaufnahmen per mail unter Bezugnahme auf die o.g. Rechtsquellen gibt es nach wie vor (ca. nach 3
Wochen nach Fragestellung) keine konkrete Aussage für mich über die Richtigkeit der Berechnung. Kurz zusammengefasst - ich habe absolut keinen Mehrwert aus dieser Beratung erfahren und habe EURO 22,00 umsonst ausgegeben!


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