Kontoauflösung Griechenland nach Erbschaft

| 15. Juni 2009 16:38 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Susanne Sibylle Glahn

Welche Unterlagen benötige ich um in Griechenland das Konto des Erblassers aufzulösen?
Ich haben bereits den Erbschein inkl. Apostille (inkl. der griechischen Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer), das Sparbuch der Griechischen Bank und die Einwilligungserklärung des Miterben (Formlos). Dazu habe ich auch die Kopie des Personalausweises des Miterben.
Welche Unterlagen benötige ich ausserdem und welche Prozedur muss ich durchlaufen um dies zügig in meinem anstehenden Urlaub durchziehen zu können?
Muss ich noch Behördengänge in Griechenland absolvieren? Welche? Kann ich mich von Deutschland aus vorbereiten?
Sollte ich vorher ein griechisches Konsulat aufsuchen, welches mich dabei unterstützen kann?

Eingrenzung vom Fragesteller
16. Juni 2009 | 06:32

Sehr geehrter Fragensteller,

in Anbetracht Ihres Einsatzes und der von Ihnen mitgeteilten Angaben, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Aus Ihren Angaben schließe ich, das Sie Mitglied einer Erbengemeinschaft sind. Von dem Erblasser besteht noch ein Konto in Griechenland, das sie mit Vollmacht des Miterben auflösen möchten. Auf diese Kontoauflösung möchten Sie sich durch Ihre Frage vorbereiten.
Als ersten Hinweis sollten Sie beachten, dass nach griechischem Recht jedes im Inland vorhandene Vermögen der Steuer und damit auch der Erbschaftsteuer unterfällt. Soweit bereits in Deustchland Erbschaftssteuer angefallen ist, können Sie aufgrund der Staatsabkommen zwischen Deutschland und Griechenland eine Erstattung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung beantragen.
Da die Banken in der heutigen Zeit gerne als verlängerter Arm des Staates zum Einzug der Steuerschuld herangezogenen werden, könnte es sein, das Ihnen die Bank erst das Guthaben auszahlen wird, wenn der Nachweis zur Zahlung der Erbschaftssteuer bezahlt ist. Nachteilig könnte es sich auswirken, dass sie nur durch eine einfache (nicht notarielle) Vollmacht durch den Miterben augestattet sind. In Nachlasssachen verlangen die meisten Kreditinstitute eine notarille Unterschriftbeglaubigung. Die Praxis ist da jedoch sehr unterschiedlich. Die Kreditinstitute verfügen auch meist über eigene Formulare für die Auflösung von Konten aus einem Nachlass.

Da Sie sich bereits sehr viel Mühe zur Vorbereitung gemacht haben, würde ich Ihnen raten, sich telefonisch mit der Bank, bei sich das Konto befindet, in Verbindung zu setzten und diese über die geplante Kontoauflösung zu informieren. Möglich wäre auch ein Fax an diese Bank zu senden in der Sie statt in einem Telefonat Ihr Ansinnen mitteilen und sogleich alle Ihnen bereits vorliegenden Unterlagen beifügen. Die Bank wird Ihnen dann sehr konkret anworten, ob die Unterlagen ausreichen und welche Unterlagen noch erforderlich wären. Diesen Schritt können Sie natürlich nur vornehmen, wenn Sie der Sprache mächtig sind oder in Ihrem Umfeld auf eine Person mit dieser Sprachfähigkeit zurückgreifen können.

Ein Behördengang wird vermutlich die Erbschaftsteuererklärung in Griechenland sein, wenn diese noch nicht gemacht wurde. Diese Fragen könnten Sie mit dem Sachbearbeiter der Ersbschaftssteuerstelle in Deutschland klären, der für Sie zuständig ist, insbesonder zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung.

Bevor Sie sich an die Konsulate wenden, würde ich raten die obigen Wege zu beschreiten.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Glahn
Rechtsanwältin














Bewertung des Fragestellers 18. Juni 2009 | 09:34

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