Privat organsiertes Gewinnspiel - Glücksspiel?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich beabsichtige ein Gewinnspiel von Privat für Privat zu organisieren und
habe einige grundlegende Fragen/Unklarheiten. Momentan soll die Durchführbarkeit der Idee abgewogen werden.
Das Spiel dient keinen Werbezwecken, es sollen auch keine Kundendaten erhoben werden, o.Ä. - Das Spiel soll aber beworben werden.
Es ist ein Gewinnspiel an dem man durch den Kauf eines Teilnahmescheins
mitmachen kann. Der Kauf/Einsatz ist also direkt an die Teilnahme am Spiel gekoppelt.
Austragungsort ist primär das Internet, es kann aber auch telefonisch oder
per Fax mitgespielt werden (keine Mehrwertdienste!). Physikalisch kann der Austragungsort in Deutschland oder im Ausland gelagert sein, je nach Zweckmäßigkeit...
Der Gewinner erreicht sein Ziel durch Strategie, es ist also kein Glück
oder Zufall im "Spiel".
Der Gewinner bekommt einen Preis, dies soll notariell
garantiert werden (beaufsichtigt).
Gezahlte Entgelder für die Teilnahme am Spiel sollen auf ein Anderkonto gehen, um die Seriosität zu unterstreichen.
Ist dies nach Deutschem Recht evtl. trotzdem als Glücksspiel zu werten und erlaubnispflichtig? (Obwohl kein Glück oder Zufall über den Ausgang des Spiels entscheiden!)
Ist eine Durchführung von Privat überhaupt möglich/zulässig - unter welchen Bedingungen? Wo ist dies rechtlich geregelt?
Könnte es steuerlich/rechtlich vorteilhafter sein einen Verein oder eine ausländische Firma (USA, GB, ...) für diese Idee zu gründen und diese als Veranstalter in Deutschland zu nennen?
Eine Fa. in der EU wäre dann vermutlich von Vorteil...?
Die Teilnehmerzahl soll evtl. begrenzt sein. Gibt es rechtliche Grundlagen für die Teilnehmerzahl?
Kann das Spiel "Rückabgewickelt" werden ? Falls nicht genügend Spieler gefunden werden, soll ggf. ein Teil des Teilnahmegeldes erstattet werden, da dieses Spiel für die Teilnehmer nur einen Sinn ergibt - wenn genügend Mitspieler vorhanden sind.
Was ist steuerlich zu berücksichtigen? (Einkommensteuer?, Ust?, Spielsteuer?)
Wo/wie darf dieses Gewinnspiel beworben werden - die Bewerbung von
Glücksspielen ist ja scheinbar nur sehr eingeschränkt möglich...
trifft dies auch für das o.g. Gewinnspiel zu?
Viele Fragen für wenig Geld.
Es geht erstmal um eine grobe Einschätzung der Sachlage, um zu sehen ob überhaupt Chancen für eine Umsetzung bestehen und in welche Richtung die Idee zu entwickeln ist.
So die Chancen gut sind, wird eine individuelle Beratung erforderlich sein.
Vielen Dank und freundliche Grüße
-- Einsatz geändert am 04.06.2009 10:56:48
-- Einsatz geändert am 04.06.2009 11:28:26
-- Einsatz geändert am 04.06.2009 13:53:23
Eingrenzung vom Fragesteller
4. Juni 2009 | 11:27
Hallo,
alles verständliche Einwände.
Wir können ja anfangs die steuerlichen Aspekte ausschließen und erstmal auf die wesentlichen Aspekte der Durchführbarkeit eingehen ....
Danke und viele Grüße ....
Eingrenzung vom Fragesteller
4. Juni 2009 | 13:54
Hallo nochmals - na gut, dann 2 Fragen zum Wesentlichen:
1. Unter welchen Bedingungen Ist eine Durchführung von Privat oder Firma zulässig?
2. Wo/wie darf dieses Gewinnspiel beworben werden?
Eingrenzung vom Fragesteller
4. Juni 2009 | 18:48
Danke für die Antworten.
Hat durchaus einen Sinn, den Einsatz zu reduzieren.
Hier gilt frei: "Take it or leave it"
Danke
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