Anteil Wohnungstilgung bei Scheidung

20. Mai 2009 01:02 |
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Familienrecht


Beantwortet von


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Mein Mann hat die Kosten für seine Eigentumswohnung 23 Monate lang mit mir geteilt, davon 15 Monate als Ehepaar. Die Kosten betragen monatlich 1600 EUR, die komplett von seinem Konto abgebucht werden. Pro Nase sind es 800 EUR, wenn man sich die Kosten 50/50 teilt:
- je 470 EUR mtl. Zinsen Wohungsfinanzierung
- je 100 EUR mtl. Tilgung
- je 230 EUR mtl. Wohnkosten (inkl. Grundsteuer, Nebenkosten, Strom, GEZ) .
Einbauten und sonstige Wohnungseirichtung haben wir uns immer direkt beim Kauf 50/50 geteilt. Ich kann mittels Kontoauszügen beweisen, ich dass meinem Mann monatlich 800 EUR mit dem Zweck 'Miete' überwiesen habe. Es gibt allerdings keine schriftliche Vereinbarung dass mit dem Geld die Tilgung bezahlt werden soll.

Wir möchten bei der Scheidung gegenseitig auf jegliche Unterhaltsansprüche verzichten. Ich möchte lediglich mein Anteil an der Wohnungstilgung (100 EUR x 23 Monate) zurück erhalten, da ich es als Teil meiner Altersvorsorge sehe.

Mein Mann meint, er habe die Tilgung komplett aus eigener Tasche abgedekt. 100 EUR habe er gebraucht um weitere gemeinsamen Kosten abzudecken, nicht die Wohnungstilgung. Bis zur Scheidung war mir alledings gar nicht bewußt, dass ich für diese Kosten hätte aufkommen sollen?! Diese werden ebenfalls komplett von seinem Konto abgebucht:
- Versicherungen (welche ich vorher nicht hatte, ich wurde einfach 'automatisch' bei ihm mitversichert: Rechtschutz, Privathaftpflicht, Hausrat) und
- Fahrzeugkosten (Auto und Roller: Versicherungen, Steuer, Pflege, TÜV).
Das Auto hatte er schon bevor wir uns kennengelernt haben, ich selber bin die Fahrzeuge praktisch nicht gefahren (Angst vorm Fahren), nur mitgefahren. Er fährt abwechselnd damit, in die Arbeit (täglich) und Hobby/Sportverein (1-2 Mal pro Woche, auch längere Fahrten). Ich benutze für mein Arbeitsweg die öffentlichen Verkehrsmittel.

Benzin und Fahrzeugreparaturen hat mein Mann selber gezahlt, tägliche Einkäufe/Lebensmittel größtenteils auch, wobei ich 100 EUR monatlich extra Mittagessenkosten habe (er bekommt sein Mittagessen kostenlos). Wir arbeiten beide Vollzeit, mein Mann verdient monatlich 60% (über 1000 €) mehr netto als ich.

Darf mein Mann behaupten, ich habe in den 23 Monaten nichts von der Tilgung mitbezahlt?

20. Mai 2009 | 01:08

Antwort

von


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Guten Morgen,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes wie folgt beantworten:

Sie haben vor und während der Ehezeit eine pauschale Zahlung von 800.- € an Ihren Mann überwiesen, gekennzeichnet als "Miete".

Nun wollen Sie rückwirkend einen Teil dieser Zahlung von ihm erstattet bekommen, weil Sie sagen, dass es sich um "Tilgung" der ETW gehandelt hat.

Da Sie seinerzeit bei Leistung oder auch vorher eine solche Absprache nicht ausdrücklich getroffen haben, können Sie nicht nachträglich diese Zahlung dadurch "reduzieren", dass Sie jetzt einen Teil davon wieder haben möchten.

Ihre Forderung auf Rückzahlung eines Tilgungsanteiles dürfte mangels einer entsprechenden Vereinbarung nicht erfolgversprechend sein.

Sie sollten versuchen, im Rahmen des Zugwinnausgleiches an der Wertsteigerung der ETW Ihres Mannes teilzuhaben und auf diesem Umweg ggf. doch noch zu einer zumindest teilweisen Rückvergütung zu gelangen.

Dabei sollten Sie sich anwaltlicher Hilfe bedienen, weil diese Fragen kompliziert sind und bei Unerfahrenheit Rechtsnachteile drohen.

Mit freundlichen Grüßen


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