Sehr geehrter Ratsuchender,
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Wichtig ist, dass Sie die Fälligkeit des Darlehens genau festlegen. Ansonsten könnte ggf. der Sozialträger das Darlehen sofort fällig stellen. Dies hätte zur Folge, dass Sie dieses sofort zurückzahlen müssen. Weiterhin sollte Sie ggf. darauf achten, dass Ihre Tante über genug Reserven verfügt, so dass sie auf das Darlehen unabhängig von der Fälligkeit nicht zurückgreifen muss. Schließlich sollten Sie dafür Sorge tragen, dass die Vereinbarungen alle schriftlich fixiert werden und dafür Sorge tragen, dass Sie ggf. beweisen können, dass Ihre Tante bei Abschluss des Darlehens voll geschäftsfähig war. Dies kann durch Zeugen, aber auch durch ein ärztliches Attest geschehen. Soweit Sie das Darlehen tilgen, sollte auch dies in jedem Falle schriftlich festgehalten werden. Ansonsten laufen Sie Gefahr ggf. doppelte Zahlungen leisten zu müssen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
14. Mai 2009
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21:03
Antwort
vonRechtsanwalt Jeremias Mameghani
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