widerruf nach versandkauf-Händler zahlt Kaufpreis nicht zurück

20. April 2009 18:44 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Über e-bay habe ich ein Gartengerät von einem
Händler zum Festpreis gekauft.
Bei Empfang mußte ich feststellen, dass
die Qualität der Ware nichgt den Anforderungen
entspricht.
Die Rücksendung erfolgte 3 Tage später und
der Empfang ist durch Rückschein bestätigt. Damit
habe ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch ge-
macht.
Der Händler zahlt den Kaufpreis nicht zurück und
gibt auch keinen Kommentar.
Was ist zu tun?

20. April 2009 | 19:05

Antwort

von


(513)
Groner Landstr. 59
37081 Göttingen
Tel: 05513097470
Web: https://www.Kanzlei-Lars-Liedtke.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Ich gehe davon aus, dass Sie Verbraucher sind, während der Verkäufer Unternehmer ist, denn nur dann steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Sie sollten den Verkäufer noch einmal schriftlich zur Rückzahlung des Kaufpreises auffordern und ihm eine angemessene Zahlungsfrist setzen (ca. 10 Tage). Zu Beweiszwecken sollten Sie dies als Einschreiben mit Rückschein versenden. Sollte diese Frist dann wiederum fruchtlos verstreichen, sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Vertretung in dieser Angelegenheit beauftragen. Da sich der Verkäufer dann zu diesem Zeitpunkt bereits in Schuldnerverzug befinden wird, hat er Ihnen zudem die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Rechtsanwaltskosten zu erstatten.

Sollte Ihnen ein Widerrufsrecht nicht zustehen (etwa weil der Verkäufer kein Unternehmer ist) , können Sie den Kaufpreis nicht zurückverlangen, sondern sind auf das Geltendmachen kaufrechtlicher Gewährleistungsansprüche beschränkt. Voraussetzung hierfür ist das vorliegen einer mangelhaften Kaufsache. Zunächst könnten Sie dann allenfalls Nacherfüllung (Nachlieferung oder Nachbesserung) verlangen. Nur wenn diese unmöglich ist, fehlschlägt oder vom Verkäufer verweigert wird, stehen Ihnen weitere Rechte zu (Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag bei einem nicht unerheblichen Mangel, sowie Schadens- oder Aufwendungsersatz).

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben. Ansonsten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.


Rechtsanwalt Lars Liedtke

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