Sehr geehrter Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Sie haben ohne schriftlichen Mietvertrag in den Zimmern gelebt. Die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen, also das Streichen der Räume und weitere Arbeiten fällt grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Nur wenn diese Pflicht im Mietvertrag auf den Mieter umgelegt wird, ist der Mieter verpflichtet zu renovieren. Da weder bei Abschluss des Mietvertrages noch später eine Vereinbarung über die Durchführung der Schönheitsreparaturen getroffen wurde, sind Sie nicht verpflichtet zu renovieren. Selbst wenn es eine Pflicht gäbe, dann greift diese nach der Rechtsprechung nur ein, wenn die Räume wirklich renovierungsbedürftig sind. Auch dies ist nach Ihren Angaben nicht der Fall.
Sie müssen die Matratze nur reinigen, wenn Sie diese verschmutzt haben, denn dann läge eine Beschädigung der Mietsache vor. Da keine Flecken vorliegen, müssen Sie keine Reinigung vornehmen.
Auch bei den Heizkosten sind Sie im Recht. Eine Abrechnung darf nur erfolgen, wenn es eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag gibt. Außerdem muss der Vermieter Heizkosten verbrauchsabhängig abrechnen. Da dies nicht möglich ist, sind Sie nicht verpflichtet auf eine etwaige Abrechnung hin Zahlung zu leisten.
An den gemieteten Räumen haben Sie das Hausrecht. Die Vermieterin darf Ihnen nicht verbieten Besuch zu empfangen. Sie entscheiden selbst, wer Sie besucht. Nur wenn Ihre Freundin schon negativ aufgefallen wäre, könnte die Vermieterin ein Hausverbot erteilen. Ihre Freundin darf Ihnen also helfen.
Sie müssen die Zimmer lediglich besenrein hinterlassen. Sämtliche Forderungen der Vermieterin sind unberechtigt.
Untermieter ohne Vertrag. Renovieren?
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich wohne in einem Haus zur Untermiete (habe dort 2 Zimmer) ohne Mietvertrag. Es war mündlich mit der Vermieterin abgemacht das ich 250 Euro inklusive aller Nebenkosten zahle. Ich habe Ihr das Geld immer bar (ohne ausgestellte Quittung) gegeben. Nun habe ich Stress mit mir und sie "legte mir nahe" auszuziehen. Dies mache ich nun auch gerne: Sie verlangt aber nun das ich die beiden von mir bewohnten Zimmer renoviere... Das heisst Wände streichen usw. Ich war kaum ein Jahr in den Zimmern und bin nicht Raucherin. Die Hausbesitzin hatte mir ausserdem eine Matratze, ein Bett, sowie Kleiderschrank und Küche zur kostenfreien Nutzung überlassen. Verlangt nun das ich die Matratze Reinigen lasse (obwohl sie in keinsterweise Flecken oder Ähnliches hat). Gestern hat meine Vermieterin mir auch noch mitgeteilt das eine Freundin die mir beim umziehen helfen wollte Hausverbot hat. Obwohl sie nie eine Auseinandersetzung mit ihr gehabt hat.. Die Vermieterin möchte mir ausserdem eine Heizkostenabrechnung für das letzte Jahr zukommen lassen, obwohl wir nur mir Zentralem Holzofen heizen und meine beiden Heinzkörper keine extra Zähler haben. Es könnte also gar keine genaue Abrechnung erfolgen. Ich hatte ausserdem bei meinem Einzug letztes Jahr selbst auch Holz mitgebracht. Das ich die Zimmer sauber hinterlasse ist selbstverständlich....Muss ich auf Ihren anderen Forderungen auch eingehen? Muss ich zum Beispiel streichen, oder die Malerrechnung zahlen wenn sie jemanden beauftragt? Sowie Heizkosten nachzahlen? Matratze reinigen lassen und darf meine Freundin nicht ins Haus um mir beim Umzug zu helfen?
Vielen Dank für ihre Antwort
N...
Haus Haus zahlen Heizkosten Umzug
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