Behandlung eines Leasingvertrags bei GbRs bei Insolvenz und Auswirkung auf Familie

3. März 2009 08:31 |
Preis: 44€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Insolvenzrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Vater ist selbstständiger Fahrschullehrer. Er firmiert seit 2 Jahren unter "Fahrschulservice GbR".

Im Oktober 2008 hat er zum Betrieb seines Geschäfts einen Fahrschulwagen für die Dauer von 2 Jahren geleast.

Im Februar 2009 erlitt mein Vater eine Hirnblutung und wird seither stationär behandelt. Aufgrund der Prognose der Ärzte ist nicht von einer schnellen Gesung auszugehen. Er ist halbseitig gelähmt und wird in einer längerandauernden Rehabilitation versuchen, seine Bewegungsfähigkeit wiederzuerlangen.

Es stellt sich in der Tat so dar, dass die Ärzte meinen, mein Vater würde nie wieder in seinem Beruf als Fahrlehrer arbeiten können.

Für mich stellt sich die Frage, wie wir als Familie ggü. dem Lesinggeber des Fahrschulautos auftreten sollen/können:
- Sollen wir uns um eine Übernahme des Leasungvertrages durch einen Dritten bemühen?
- Welche Forderungen kann der Leasinggeber ggü. meinem Vater geltend machen, da er das Geschäft auflösen muss?
- Inwiefern haftet die Familie bzgl. Forderungen aus dem Leasingvertrag und wie wird zwischem den Forderungen ggü. meinem Vater und der Familie abgegrenzt?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüßen.

3. März 2009 | 09:54

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Der Leasingvertrag wurde zwischen der GbR und dem Leasingnehmer geschlossen. Die GbR haftet daher für die Laufzeit des Vertrages für die Zahlung der Leasingraten und anschließender Rückgabe des Fahrzeuges an den Leasinggeber.

Werden die Leasingraten nicht mehr gezahlt, wird das Leasingunternehmen i.d.R. nach zwei ausstehenden Raten, den Leasingvertrag kündigen und die nicht gezahlten Leasingraten bis zum Laufzeitende als Schadensersatz geltend machen. Hiervon könnte eine entsprechende Minderung des Schadens durch die frühere Rückgabe des Fahrzeuges angerechnet werden.

Soweit die GbR den Leasingvertrag nicht mehr erfüllen kann, wird der Leasinggeber die Gesellschafter, die im Außenverhältnis haften, in Anspruch nehmen.

Insoweit kommt es hier auf die Vermögenssituation der Gesellschafter an. Diese sollte vorab geklärt werden, inwieweit Mittel vorhanden sind. Soweit Gesellschafter der GbR Familienangehörige sind, haften diese für entsprechende Verbindlichkeiten aufgrund der Gesellschafterstellung. Eine Haftung von Familienangehörigen besteht aber nicht, wenn eine Gesellschafterstellung nicht vorliegt und auch keine anderweitige Haftungsübernahme für die GbR und/oder der Leasinggesellschaft abgegeben wurde.

Um die Gesellschafter vor einer entsprechenden Inanspruchnahme zu schützen, macht es sicherlich Sinn zu versuchen den Leasingvertrag auf einen Dritten zu übertragen. Allerdings ist hierfür die Zustimmung der Leasinggesellschaft erforderlich. Ggfs. ist das Leasingunternehmen auch bereit das Fahrzeug zurückzunehmen und im Verhandlungswege den bestehenden Schadensersatzanspruch zu reduzieren.

Im folgenden empfehle ich folgende Vorgehensweise:

- Klärung der Vermögenssituation der GbR und der Gesellschafter, möglicherweise die Aufnahme von Kreditmitteln prüfen;

- Die Leasinggesellschaft von der Situation informieren und Vorschläge unterbreiten bzw. das Gespräch suchen;
o z.B. vorzeitige Rückgabe gegen einen Vergleichsbetrag zur Abgeltung des Schadensersatzes,

o Übertragung des Leasingvertrages auf einen Dritten,

o Fortführung der Fahrschule und Weiternutzung des Fahrzeuges, z.B. durch angestellten Fahrlehrer und Familienangehörigen,

o Veräußerung der Fahrschule inkl. Übertragung des Leasingvertrages auf einen Dritten (Einschaltung der IHK bzw. zuständigen Kammer und Verbände)

- Klären ob die GbR aufgelöst werden soll, der Gesellschafteranteil Ihres Vaters auf einen Familienangehörigen zur Weiterführung (Vorsicht Haftungsübernahme) übertragen werden soll oder Verkauf der GbR an einen Dritten.

Sicherlich ist es sinnvoll bei den anstehenden Verhandlungen und Entscheidungen einen Kollegen zu Rate zu ziehen. Gerne stehe ich für eine weitergehende Beratung zur Verfügung. Sie erreichen mich unter hier hinterlegten Kontaktdaten.

Mit besten Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

ANTWORT VON

(1624)

Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER