Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wiefolgt beantworten will:
Ich möchte vorab sagen, dass es hier ganz maßgeblich auf die jeweilig getroffenen Vereinbarungen mit der Bank ankommt. Da ich die Verträge nicht gesehen habe, kann ich nur eine grobe Einschätzung abgeben.
1. Grundsätzlich
In dem Dahrlehnsvertrag mit der Bank haben Sie Ihre Lebensversicherung als Sicherheit verpfändet. Mit der Änderung der Sicherungsabrede (also mit der ABsprache, dass die LV nun für das zweite Dahrlehn als Sicherheit dienen soll) dient die LV nun als Sicherheit für das 2. Dahrlehn. Das Pfandrecht an der LV ist akzessorisch, d.h. es ist abhängig von dem Bestand des zweiten Dahrlehns. Da hier, wie Sie ausführen, das zweite Dahrlehn mit Hilfe der Lebensversicherung getilgt wurde, muß die Bank den verbleibenden Rest in Höhe von ca. 10.000 Euro an Sie zurück bezahlen. Dies setzt natürlich immer voraus, dass Sie mit Ihrer Bank tatsächlich vereinbart haben, dass die LV nur noch als Sicherheit für das 2. Dahrlehn dienen soll!
2. Problematisch ist hier, dass Sie ja das zweite Dahrlehn ebenfalls für das gleiche Haus aufgenommen haben. Deshalb kommt es darauf an, was genau in dem Dahrlehnsvertrag und in der Sicherungsabrede vereinbart wurde. Wenn das zweite Dahrlehn lediglich eine "Aufstockung" des ersten Dahrlehns ist, dann muß die LV dafür weiter als Sicherheit dienen.
3. Schauen Sie sich den Vertrag mit Ihrer Bank nochmals genau an, was vereinbart wurde. Lassen Sie den Vertrag von einem Kollegen vor Ort prüfen. Wenn der Dahrlehnsvertrag tatsächlich nicht mit dem ersten zusammenhängt, können Sie die Euro 10.000 fordern.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
zunächst vielen Dank!
Zur Präzisierung: Für das zweite, separate Darlehen wurde keine weitere Sicherungsleistung verlangt. Die inzwischen vollzogene Ablösung dieses Darlehens aus der ursprünglich für das erste Darlehen verpfändeten Lebensversicherung geschah nach mündlicher Absprache so zu verfahren, ohne daß vorher gesagt wurde, das die LV nun als Sicherheit für das zweite Darlehen herhalten sollte. Andererseits kann sie ja auch nicht mehr Sicherung für das erste Darlehen sein, da sie ja praktisch bis auf den Rest von 10.000 Euro aufgezehrt wurde. Wie ist der juristische Status dieses Betrages zu sehen?
Vielen Dank nochmals vorab
Sehr geehrter Ratsuchender,
aufgrund der Ergänzung sieht es so aus, dass die LV weiterhin als Sicherheit für das erste Dahrlehn dient und zwar jetzt noch in Höhe des verbleibenden Betrags. Denn wenn für das zweite Dahrlehn gar keine weitere Sicherheit verlangt wurde, hat sich an der ursprünglichen Sicherungsabrede faktisch nichts geändert, außer dass die LV jetzt einen geringeren Wert hat.
Sie erhalten den Betrag dann erst zurück, wenn das erste Dahrlehn abgezahlt bzw. ausgelöst ist.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin