Forderung zur Herausgabe von Sachen, die ich nicht habe
21.11.2016 21:21
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler
Guten Tag,
vor gut zwei Jahren meldetet ich ein Gewerbe an und mietete mir dazu Gewerberäumlichkeiten.
Zu dieser Zeit renovierte ein Bekannter sein Restaurant und bat mich, seine Einrichtung bei mir unterzustellen, für die Zeit der Renovierung.
Diese war in wenigen Wochen vorüber, doch die Einrichtung wurde nur schleppend und auch nur teilweise abgeholt.
Vor einem Jahr wollte ich nun, dass entweder die Einrichtung abgeholt wird oder wir einen Mietvertrag schließen für den Platz, der Eingenommen wurde.
Es wurde sich auf 120 Euro monatlich geeignet, allerdings erhielt ich keine Unterschrift, da ich jedes Mal versetzt wurde.
Nun nach einem Jahr spitzte sich die Lage zu, da ich kein Geld erhielt und keine Unterschrift.
Mein Ultimatum stand fest: Entweder werden die Sachen abgeholt und ich erhalte das Geld oder ich gehe gerichtlich vor.
Er wollte seine Einrichtung abholen, jedoch wurde ich wieder versetzt.
Eine Woche später erhielt ich ein Schreiben seines Anwalts, mit einer Liste von Gegenständen, die gar nicht bei mir untergestellt wurden und der Aufforderung ihm diese zugänglich zu machen.
Ich wollte mit ihm in Kontakt treten und klarzustellen, dass die Liste nicht korrekt sei, doch mir wurde nur noch mehr angedroht.
Jetzt weiss ich nicht, wie ich vorgehen kann.
Er behauptet nun, er habe Zeugen, die die Sachen bei mir mit untergestellt hatten, was allerdings eine falsche Behauptung ist.
Sollte ich die Sachen nicht haben, soll ich ihm das Geld dafür geben, da mir nun unterstellt wird, ich hätte alles verkauft, was auf der Liste steht und nicht bei mir abzuholen ist.