Steuerliche Konstellation Arbeitsort in Schweiz

2. Februar 2009 13:42 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Marlies Zerban

Hallo, folgende Situation gilt es für unsere Familie zu klären: Ich plane ab Juni in der Schweiz eine neue Arbeitsstelle anzutreten. Momentan unterliegen meine Ehefrau und ich der normalen Einkommenssteuerpflicht und wohnen und arbeiten beide an einem Wohnort. Beide sind in der Lohnsteuerklasse 4. Im Zuge des Stellenwechsels beabsichtige ich den Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen. Meine Frau verbleibt vorerst am Hauptwohnort in Deutschland in unserer Wohnung, die ca. 500 km vom neuen Schweizer Arbeitsort entfernt liegt. Geplant ist eine wöchentliche Heimfahrt nach DE bzw. von Deutschland in die Schweiz seitens meiner Frau. Meine Frage ist nun:

Was ist für uns beide die beste steuerliche Konstellation bzgl Familienwohnort (Anmeldung Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz), Lebensmittelpunkt der Ehepartner und der steurlichen Anrechnung der Heimfahrten? Was hat dies jeweils für Auswirkungen auf Meldepflicht und Einkommenssteuer für beide Ehepartner?

Danke.

Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Frage unter Berücksichtigung der Möglichkeiten dieses Forums und Ihres Einsatzes.

Im Jahr 2009 sind Sie wegen des Wohnsitzes in Deutschland bis zum Umzug in die Schweiz hier in Deutschland auf jeden Fall unbeschränkt steuerpflichtig.

Eine Ummeldung für das Jahr 2009 ist daher nicht erforderlich.

Das bedeutet, dass Sie für das Jahr 2009 wie bisher eine Einkommensteuererklärung in Deutschland abgeben müssen. Die Einnahmen aus der Schweiz sind bei dem Steuertarif zu berücksichtigen, sie unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dabei können Sie bei dem Einkommen, das aus der Schweiz herrührt, die nach deutschem Einkommensteuerrecht zu ermittelnden Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung geltend machen (Zweitwohnung Schweiz, wöchentliche Heimfahrten, Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate etc.)

Ob ein Zusammenveranlagung oder getrennete Veranlagung günstiger ist, kann man dann bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2009 in 2010 durchrechnen.

Wie sich die Situation in 2010 darstellt, ist anhand Ihrer persönlichen Situation zu ermitteln. Wenn Ihre Ehefrau hier ist Deutschland bleibt und Sie in die Schweiz ziehen, wird sie auf jeden Fall hier veranlagt als Einzelperson. Die Abmeldung allein ist jedoch noch kein Indiz für Ihr Ausscheiden aus der unbeschränkten Steuerpflicht. Wenn Ihr Lebensmittelpunkt weiterhin hier in Deutschland ist, kann eine unbeschränkte Steuerpflicht möglicherweise doch in Frage kommen. Dabei kommt dann in Deutschland 2010 dann möglicherweise eine Zusammenveranlagung mit der Berücksichtigung Ihrer schweizerischen Einnahmen in Betracht (Progressionsvorbehalt). Wie gesagt, eine pauschale Antwort kann hier nicht als Beratungsergebnis erwartet werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick geben und stehe für eine Nachfrage oder eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


M. Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin



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