Kauf eines Fahrzeuges

27. Januar 2009 12:17 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Insolvenzrecht


Beantwortet von


16:06

Hallo,
mein 12 Jahre alter Renault ist leider nicht mehr zu reparieren.
Nun gibt es ja die Möglichkeit sein altfahrzeug gegen eine Umweltprämie von 2500 einzutauschen wenn man sich einen neu oder Jahreswagen zulegt.
Das Problem ist nur, das ich seit Marz diesen Jahres mein Prozess der Privatinsolvenz am laufen habe.

Mein Sohn wäre bereit uns ein Fahrzeug zu Finanzieren.
Um aber die Umweltprämie zu sichern müsste ich doch das neue Fahrzeug auf meinen Namen zu lassen.

Nun meine Frage: Wenn mein Sohn uns das Auto Finanziert und wir es wegen der Umweltprämie auf unseren Namen Anmelden, könnte uns das Fahrzeug Gepfändet werden? Oder ist dieses nicht möglich weil ja eigentlich der Käufer des Fahrzeuges mein Sohn ist und er eigentlich der Besitzer ohne es auf ihn zu zulassen?
Ist es das dann nicht so, das ich zwar der Halter des Fahrzeuges bin aber mein Sohn der Besitzer ist weil er es ja kauft?
Das neue Fahrzeug würde so um die 10000€ kosten.

Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar!

27. Januar 2009 | 12:38

Antwort

von


(27)
Thomasiusstraße 1
10557 Berlin
Tel: 03088769607
Web: https://www.blum-strafverteidigung.de
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:
Ob das Auto bei Ihnen gepfändet werden kann, hängt davon ab, ob Sie Eigentümer des PKWs sind. Wer Eigentümer ist, richtet sich nicht danach, wer die Versicherung bezahlt oder auf wen das Auto zugelassen wurde, sondern an wen es übereignet wurde. Wenn Ihr Sohn den Kaufvertrag aschließt und ihm das Auto anschließend übergeben wird, wird dies Ihr Sohn sein.
Selbst wenn das Fahrzeug aber in Ihrem Eigentum stünde, hieße dass noch nicht unbedingt, dass es in der Insolvenz verwertet werden könnte. Zuvor wäre nämlich noch zu prüfen, ob Sie das Auto für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen und (wenn ja), ob das konkrete Fahrzeug noch angemessen wäre.
Ich hoffe, dass ich ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte. Gerne stehe ich Ihnen auch für eine Nachfrage im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Diana Blum
Rechtsanwältin
Blum, Heinrichs & Partner


Rückfrage vom Fragesteller 27. Januar 2009 | 12:51

Danke für Ihre Antwort!
Sicherlich Bräuchte ich das Fahrzeug um meinen Beruf weiterhin ohne Probleme nachzugehen.
Um die Umweltprämie zu sichern und meinem Sohn um 2500€ zu entlasten müsste ich ja leider, so glaube ich, auch auf dem kaufvertrag stehen.
Wenn ich dann das Fahrzeug auf meinen namen Anmelde bekommt ja das Finanzamt logischerweise wegen der KFZ steuer auch bescheid. Nun weiß ich nicht, ob das Insolvenzgericht und mein Insoanwalt wegen der abtrettung möglicher einkommenssteuer erstattung automatich darüber bescheid bekommen.
Mein Insolvenzberater sagte mir mal, das wenn ein fahrzeug älter als 10 jahre sein die gläubiger es nicht mehr an sich nehmen um es zu versteigern. in diesem Fall wäre ja der wert des fahrzeuges um die 10000 euro! 7500 € würden ja dann von meinem Sohn getragen um das fahrzeug zu Finanzieren. wenn uns dann das Fahrzeug enteignet wird, wäre es für das geld meines Sohnes auch nich so doll. Wie könnte ich denn die enteignung Verhindern?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. April 2009 | 16:06

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Nachfrage will ich wie folgt beantworten: Laut den mir vorliegenden Informationen kommt es für den Erhalt der Prämie nur darauf an, dass die Erstzulassung des alten Autos vor dem 14. Januar 2000 erfolgt ist, dieses mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen war und gleichzeitig ein Neuwagen erworben wird oder ein auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder -Hersteller zugelassener Jahreswagen. Nicht vorausgesetzt wird, dass derjenige, auf den das alte Auto zugelassen war, auch Eigentümer des neuen PKWs wird. Ich kann nur wiederholen: Wenn das Auto Ihrem Sohn gehört, kann der Insolvenzverwalter nicht verwerten.
MfG

Ergänzung vom Anwalt 27. Januar 2009 | 13:52

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Nachfrage will ich wie folgt beantworten: Laut den mir vorliegenden Informationen kommt es für den Erhalt der Prämie nur darauf an, dass die Erstzulassung des alten Autos vor dem 14. Januar 2000 erfolgt ist, dieses mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen war und gleichzeitig ein Neuwagen erworben wird oder ein auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder -Hersteller zugelassener Jahreswagen. Nicht vorausgesetzt wird, dass derjenige, auf den das alte Auto zugelassen war, auch Eigentümer des neuen PKWs wird. Ich kann nur wiederholen: Wenn das Auto Ihrem Sohn gehört, kann der Insolvenzverwalter nicht verwerten.
MfG

ANTWORT VON

(27)

Thomasiusstraße 1
10557 Berlin
Tel: 03088769607
Web: https://www.blum-strafverteidigung.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Verfassungsrecht, Schadensersatzrecht, Entschädigungsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER