Mutterschaftsgeld über Zeitarbeitsfirma

21. Januar 2009 09:16 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Hallo, ich habe hier einen sehr individuellen Fall bezüglich Mutterschutz/Mutterschaftsgeld, wenn man bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt ist.

Ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma und werde dort normalerweise nach BZA/DGB-Tarifvertrag bezahlt. Dies gilt allerdings nicht, wenn mein Einsatz bei BMW ist, denn die IG Metall hat ja verfügt, dass Zeitarbeitnehmer, die bei BMW eingesetzt werden, den gleichen Betrag erhalten wie Festangestellte und somit nach ERA bezahlt werden. Seit Juli 2008 bis Dezember 2008 war ich bei BMW eingesetzt. Eigentlich sollte der Vertrag zwischen BMW und der Zeitarbeitsfirma verlängert werden, so dass ich am 7.1.09 wieder bei BMW weiterarbeiten kann. Allerdings ist das bisher noch nicht geschehen, so dass ich momentan noch zuhause bin. Wie es im Februar weitergeht, weiss ich nicht.

Fakt ist, in diesem Januar werde ich wieder -da ich ja nicht bei BMW bin - nach dem BZA Vertrag bezahlt und da ich gar nicht eingesetzt werden konnte, da ich ja auf Abruf für BMW bereitstehe, muss ich zudem noch auf Verpflegungs- und Fahrtgeld verzichten, was insgesamt um die 500-600 Euro weniger ausmachen wird. Sollte das Ganze im Februar noch so weitergehen, gilt da das selbe. Im Gesamten legt sich das ja leider auf mein späteres Elterngeld (die 67%) aus, was ziemlich ungünstig ist!

Da ich schwanger bin (mein Arbeitgeber weiss das seit letztem Herbst), bin ich ab 16.03.09 im Mutterschutz. Bisher kann mir meine Zeitarbeit aber nicht sagen, wieviel Mutterschaftsgeld ich dann bekommen werde. Erst, wenn das Baby geboren wurde, könnten sie es ausrechnen, wird behauptet. Sie würden mir derweil einen Vorschuss überweisen im März. Soweit ich jetzt allerdings weiß, setzt sich das Mutterschaftsgeld aus dem Durchschnittseinkommen der letzten 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes zusammen. 1. verstehe ich dann nicht, wieso dies nicht schon im März auszurechnen ist und 2. gilt da dann wieder das Gleiche wie beim Elterngeld. Das wenigere Gehalt für Januar/Februar wird für mich sehr ungünstig auf das Mutterschaftsgeld angerechnet.

Meine Frage ist nun: Darf mir die Zeitarbeitsfirma im Schwangerenzustand für Januar und Februar weniger zahlen (aufgrund von keiner Einsatzmöglichkeit - UNVERSCHULDET) und ab wann muss klar sein, wie hoch das Mutterschaftsgeld ausfällt und ab wann muss es bezahlt werden?

Viele Grüße

Sehr geehrte Fragestellerin,

auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und insbesondere unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:

In einer Zeitarbeitsfirma kann es aufgrund der Auftragslage der Fall sein, dass ein unterschiedlicher Monatsverdienst vorliegt. Dies ist zulässig und hieran ändert sich auch durch Ihre Schwangerschaft nichts, so dass Sie die geringere Auszahlung für Januar und Februar wohl hinnehmen müssen.

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate, bei wöchentlicher Abrechnung der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung.
Der Zeitpunkt, auf den hier abzustellen ist, ist damit der Eintritt in den Mutterschutz, bei Ihnen also der 16.3.2009.
Haben Sie zuvor aufgrund der fehlenden Einsatzmöglichkeit bei BMW nun leider in den letzten Monaten weniger verdient, dann errechnet sich hieraus auch Ihr Mutterschaftsgeld.

Verpflegungs- und Fahrtgeld wird nur während den Einsätzen in einer Firma gezahlt. Sobald kein Einsatz erfolgt, fallen diese Zuschläge weg.
Auch werden diese Zuschläge generell bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes im Gegensatz zu geleisteten Überstunden nicht berücksichtigt.

Wenn sich Ihr Gehalt bis zum Eintritt des Mutterschaftsschutzes nicht mehr ändert, dann können Sie natürlich das Mutterschaftsgeld bereits jetzt berechnen. Grundsätzlich muss jedoch der 16.3.2009 als Berechnungsstichtag abgewartet werden.
Gezahlt wird das Mutterschaftsgeld ab diesem Tag.

Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen. Gerne stehe ich Ihnen auch für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Müller
(Rechtsanwalt)


Rückfrage vom Fragesteller 21. Januar 2009 | 12:01

Hallo Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Wenn Sie bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes von den letzten 3 abgerechneten Kalendermonaten sprechen und ich ab 16.03. in Mutterschutz bin, betrifft die Berechnung dann Dezember/Januar/Februar oder 15.Dezember bis 15. März? Also, werden nur die vollen Monate vor dem Mutterschutz gezählt oder exakt bis einen Tag davor?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Januar 2009 | 13:42

Sehr geehrte Fragestellerin,

die Vorschrift des § 14 Mutterschaftsschutzgesetz stellt auf abgerechnete Monate und damit auf vollständige Abrechnungen und nicht nur Teilabrechungen ab. In die Berechnung Ihres Mutterschaftsgeldes werden somit die Abrechnungen für Dezember, Januar und Februar aufgenommen.
Eine andere Berechnung ergibt sich nur dann, wenn Sie wöchentlich mit Ihrem Arbeitgeber abrechnen. Dann würde auch Ihr Verdienst in den ersten März-Wochen miteinbezogen.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Müller
(Rechtsanwalt)

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER