Sehr geehrte Fragestellerin,
auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und insbesondere unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:
In einer Zeitarbeitsfirma kann es aufgrund der Auftragslage der Fall sein, dass ein unterschiedlicher Monatsverdienst vorliegt. Dies ist zulässig und hieran ändert sich auch durch Ihre Schwangerschaft nichts, so dass Sie die geringere Auszahlung für Januar und Februar wohl hinnehmen müssen.
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate, bei wöchentlicher Abrechnung der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung.
Der Zeitpunkt, auf den hier abzustellen ist, ist damit der Eintritt in den Mutterschutz, bei Ihnen also der 16.3.2009.
Haben Sie zuvor aufgrund der fehlenden Einsatzmöglichkeit bei BMW nun leider in den letzten Monaten weniger verdient, dann errechnet sich hieraus auch Ihr Mutterschaftsgeld.
Verpflegungs- und Fahrtgeld wird nur während den Einsätzen in einer Firma gezahlt. Sobald kein Einsatz erfolgt, fallen diese Zuschläge weg.
Auch werden diese Zuschläge generell bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes im Gegensatz zu geleisteten Überstunden nicht berücksichtigt.
Wenn sich Ihr Gehalt bis zum Eintritt des Mutterschaftsschutzes nicht mehr ändert, dann können Sie natürlich das Mutterschaftsgeld bereits jetzt berechnen. Grundsätzlich muss jedoch der 16.3.2009 als Berechnungsstichtag abgewartet werden.
Gezahlt wird das Mutterschaftsgeld ab diesem Tag.
Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen. Gerne stehe ich Ihnen auch für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Müller
(Rechtsanwalt)
Hallo Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Wenn Sie bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes von den letzten 3 abgerechneten Kalendermonaten sprechen und ich ab 16.03. in Mutterschutz bin, betrifft die Berechnung dann Dezember/Januar/Februar oder 15.Dezember bis 15. März? Also, werden nur die vollen Monate vor dem Mutterschutz gezählt oder exakt bis einen Tag davor?
Sehr geehrte Fragestellerin,
die Vorschrift des § 14 Mutterschaftsschutzgesetz stellt auf abgerechnete Monate und damit auf vollständige Abrechnungen und nicht nur Teilabrechungen ab. In die Berechnung Ihres Mutterschaftsgeldes werden somit die Abrechnungen für Dezember, Januar und Februar aufgenommen.
Eine andere Berechnung ergibt sich nur dann, wenn Sie wöchentlich mit Ihrem Arbeitgeber abrechnen. Dann würde auch Ihr Verdienst in den ersten März-Wochen miteinbezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Müller
(Rechtsanwalt)