Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich denke, bevor Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, sollte erst einmal entsprechend der Einschätzung des Polizeibeamten abgewartet werden, wie sich die Angelegenheit weiter entwickelt und ob es überhaupt zu einem gerichtlichen Verfahren gegen Sie kommen wird.
Zur Zeit ist nicht erkennbar, inwiefern Sie einen Betrug oder eine Urkundenfälschung begangen haben sollen.
Gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB
) setzt die Begehung eines Betruges voraus, dass jemand mit der Absicht, sich oder einen anderen rechtswidrig zu bereichern, das Vermögen eines anderen durch Erregung oder Unterhaltung eines Irrtums beschädigt.
Vorliegend fehlt es schon daran, dass nicht erkennbar ist, inwiefern Sie mit der Absicht, sich oder einen anderen einen Vermögensvorteil zu verschaffen, gehandelt haben sollen. Auch wird nicht klar, dass jemand getäuscht wurde. Schon garnicht ist ein Vermögensschaden ersichtlich.
Eine Urkundenfälschung würde gemäß § 267 StGB
voraussetzen, dass Sie zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde hergestellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht hätten.
Vorliegend sind nur Kopien von Schreiben vorhanden, die von der anderen Firma an Sie - wohl als Mitarbeiter Ihres ehemaligen Arbeitgebers (?) - adressiert waren. Diese Schreiben könnten nur dann als Beleg für eine Urkundenfälschung herhalten, wenn sie von Ihnen gefertigt oder abgeändert worden wären. Das scheint hier aber nicht der Fall zu sein. Allein das Vorliegen einer Auftragsbestätigung wird als Beweis für eine Urkundenfälschung sicherlich nicht ausreichen.
Wie lange das Ermittlungsverfahren andauern wird, kann ich nur schwer voraussagen. Das wird von der Arbeitsbelastung der Polizei und der zuständigen Staatsanwaltschaft abhängen, die zu gegebener Zeit darüber entscheiden muss, ob das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts oder wegen geringer Schuld einzustellen oder Anklage zu erheben bzw. Strafbefehl zu beantragen ist. Nach den hiesigen Erfahrungen sollten Sie insoweit mit einer Zeitspanne von bis zu einem halben Jahr rechnen. Näheres zur Verfahrensdauer können Sie zu gegebener Zeit bei der für Ihre Sache zuständigen Staatsanwaltschaft erfahren, sobald dort die Ermittlungsakte eingegangen ist.
Einen "Streitwert", wie von Ihnen angenommen, gibt es im strafrechtlichen Bereich nicht.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weiter geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ingo Kruppa
Rechtsanwalt
www.kruppa-ruprecht.de
Sehr geehrter Herr Kruppa,
Ersteinmal vielen Dank für ihre Antwort, sie hat mir schon sehr weitergeholfen! Ich wollte nur nocheinmal erläutern weil das scheinbar nicht klar wurde, dass der Betrug dahingehend vonstatten gegangen sein soll, dass ich diese Briefe von der Firma gefälscht haben soll, um meinem Chef das existieren eines Auftrags "vorzugaukeln" und ihm dann der Schaden entstanden ist, dass er Zeit in die Planung des Auftrages gesteckt hat,der (logischerweise weil nicht existent) nie zustande kam. Somit wären (nach Aussage meines ehemailigen Chefs) der Tatbestand des Betrugs & der Urkundenfälschung erfüllt. Allerdings müsste er dafür doch ersteinmal beweisen, dass ich diese Briefe geschrieben habe, oder? Und da dies nicht der Fall ist kann es dafür auch keinen Beweis geben.
Nachdem sie aber nun auch geraten haben ersteinmal abzuwarten ob diese Sache überhaupt weiterverfolgt wird, werde ich dies vorerst tun und auf das Beste hoffen!
Vielen Dank nocheinmal.
Vielen Dank für Ihre Nachfrage!
Wenn Sie die Briefe nicht geschrieben haben, brauchen Sie nichts zu befürchten.
Im übrigen müsste zur Erfüllung des Betrugstatbestandes ein Vermögensschaden entstanden sein. Ein eventuell darin zu sehender Schaden, dass Ihr ehemaliger Auftraggeber "unnütze" Zeit in die Planung eines nicht existierenden Auftrages gesteckt haben könnte, fällt nicht darunter.
Ich sehe nach wie vor keine strafrechtliche Relevanz.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kruppa
Rechtsanwalt
www.kruppa-ruprecht.de