Sehr geehrter Fragesteller,
Sie sollten nicht versuchen, die Sache "auf eigene Faust" zu regeln, also den Äußerungsbogen der Polizei - außer den Angaben zur Person - auszufüllen. Ohne Aktenkenntnis ist man damit als Laie überfordert und macht meist Sachen, die ein Verteidiger später nur schwer wieder gerade rücken kann.
Ich stelle Ihnen anheim, mir den bisherigen Schriftverkehr als PDF-Datei per Email in meine Kanzlei zu senden. Sofern eine Stellungnahme in einem öffentlichen Forum zu verantworten wäre, könnte das dann nachgeholt werden.
Anderenfalls erhalten Sie weitere Hinweise per Email.
Auf Wunsch kann ich dann - oder natürlich ein(e) Kollege/in Ihres Vertrauens für Sie Akteneinsicht anfordern und eine zielführende Einlassung für Sie abgeben.
Jedenfalls sind Sie nicht verpflichtet, sich in irgend einer Weise schriftlich oder persönlich bei der Polizei zu äußern.
Selbstverständlich können Sie auch die Nachfragefunktion nutzen
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
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