Gefahrtragung bei Rücksendung

20. November 2008 11:21 |
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Internetauktionen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

folgende Frage: Wenn bei ebay eine Sache unter Privatleuten verkauft wird (Verkäufer privat und Käufer privat) und der Käufer wegen angeblichen Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft vom Vertrag zurücktritt und die Sache wieder an den Verkäufer als Päckchen (nicht Paket!) zurückschickt, diese Sache aber beim Verkäufer nie ankommt - wer trägt in diesem Fall die Gefahr des Unterganges?

20. November 2008 | 12:14

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender!

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen wie folgt beantworten möchte.

Grds. trägt gem. § 447 I BGB bei einem Kauf/ Versand von Privat der Käufer/ Empfänger das Verlustrisiko hinsichtlich des Transportes.
Etwas anderes ergibt sich nur dann, wenn die gekaufte Ware nicht ordnungsgemäß verpackt wurde und daher beschädigt wird. Der Käufer kann dann Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend machen, da dieser seine Pflichten nicht ordnungsgemäß wahrgenommen hat, wenn der Verkäufer nicht beweisen kann, dass er die Sache ordnungsgemäß verpackt hat.

Zunächst kommt es hier darauf an, was zwischen Verkäufer und Käufer für eine Versandart gewählt wurde.
Wurde bei der Sendung von Verkäufer zu Käufer versicherter Versand im Paket vereinbart, so ist davon auszugehen, dass dies auch für eine eventuelle Rückabwicklung des Vertrages gelten sollte.
Der Käufer muß, sofern die Versandart Päckchen gewünscht wurde, ansonsten beweisen, dass er das Päckchen ordnungsgemäß zurüchgesandt hat.
Diesen Beweis wird er wohl nur dann führen können, wenn er zusammen mit einem Zeugen das Päckchen aufgegeben hat, da er bei Päckchen keinen Einlieferungsbeleg erhält.

Hat er für die Aufgabe des Päckchens keinen Zeugen, so kann er den Versand nicht beweisen und trägt im Zweifel das Risiko des Verlustes.

Ich hoffe, Ihre Fragen zunächst beantwortet zu haben.

Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Frage auf Ihren Angaben beruht. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich die rechtliche Bewertung ändern. Dieses Forum ist nicht geeignet, eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt zu ersetzen, sondern soll nur eine erste juristische Tendenz aufzeigen. Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion auf dieser Seite.

Sollten Sie eine Interessenvertretung aus dem Bereich von frag-einen-Anwalt.de heraus wünschen, so kontaktieren Sie mich bitte unter der angegebenen e-mail-Adresse.

Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatserteilung behilflich.

Mit freundlichem Gruß,
Rechtsanwältin Wibke Schöpper.

E-Mail: kanzlei-schoepper@alice-dsl.net



Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

ANTWORT VON

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