Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Nach der Erfahrung reagiert Premiere nur auf anwaltliche Schreiben oder aber auf die entsprechenden Rückbuchungen durch die Kündigung. Richtigerweise haben Sie allerdings bei letzterem nicht viel gewonnen, da Premiere die Forderung nach der dritte oder vierten Mahnung an ihr Inkasso- Büro abgibt und in der Folge die Kommunikation noch schwieriger wird.
Die von Ihnen zitierten AGB bzw. die Bedingungen für das Testabo liegen mir nicht vor.
Die Kündigung Ihrerseits müsste schriftlich erfolgt sein, d.h. entscheidend ist nicht die Email, sondern das Einschreiben. Grundsätzlich müssen Sie den Zugang der Kündigung nachweisen. Premiere wird aber voraussichtlich nicht den Zugang der Kündigung bestreiten, sondern vielmehr anführen, dass die Kündigung verspätet erfolgt ist. Eine abschließende Bewertung kann hier meinerseits erst nach Kenntnis der Unterlagen erfolgen. Aufgrund Ihren Angaben gehe ich aber derzeit auch von einer fristgerechten Kündigung aus.
Als weitere Vorgehensweise kann ich Ihnen nur empfehlen, Premiere anwaltlich anschreiben zu lassen, um eine zeitnahe Klärung herbeizuführen. Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
Zuerst einmal vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage.
Wie bereits geschrieben liegt das erste Problem darin, dass ich nur eine (falsche) Smartcard und nicht wie üblich ein separates Schreiben mit den zu Vertragsbeginn gültigen AGB''s von Premiere bekommen habe, daher stammt mein Zitat aus AGB''s von Premiere, die ich im Internet finden konnte.
Ebenso sind mir damit die Bedingungen für das Testabo nicht noch einmal schriftlich zugegangen, sondern hier kann ich mich beim Verweis auf die Kündigung/Abbestellung "innerhalb der ersten 4 Wochen nach Vertragsbeginn" auch nur auf die bei Abschluss des Test Abos bei Premiere im Internet stehenden Bedingungen berufen.
Es kann allerdings sein, dass das mit den 4 Wochen auch nochmal in einer Bestätigungsmail von Premiere stand. Und soweit ich mich erinnere, war nicht mal eine Kündigung gefordert, sondern sogar eine telefonische Abbestellung innerhalb der ersten 4 Wochen möglich. Die Kündigung/Abbestellung ist dann wie geschrieben zusätzlich zur E-Mail noch als Einschreiben zusammen mit der falschen SmartCard rausgegangen, und auch angekommen, da mir zumindest der Eingang der SmartCard bestätigt wurde.
Lange Rede kurzer Sinn, mit vielen Unterlagen, außer einem fast endlosen und immer unbeantwortetem Mailverkehr mit Premiere kann ich nicht dienen, da es zur SmartCard nie separate schriftliche Unterlagen gab, und ich somit nichts handfestes vorweisen kann. Die gesamte Kommunikation von der Bestellung des Test Abos angefangen erfolgte übers Internet, Premiere dürfte somit noch nicht mal irgendwo eine Unterschrift von mir haben, aber das ändert wohl nicht viel an der Sachlage.
Wie stehen bei der Ausgangslage überhaupt meine Chancen, selbst mit einem anwaltlichen Anschreiben, und was würde mich der Spaß ungefähr kosten, oder könnte man im Erfolgsfall die ganzen Kosten auch noch Premiere in Rechnung stellen?
Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrter Fragesteller,
nach ihren Ausführungen müsste Premiere zunächst nachweisen, dass die entsprechenden AGB in den Vertrag/Testabo miteinbezogen sind.
Bezüglich den Kosten werde ich mich mit Ihnen per Email in Verbindung setzten.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt