Hartz IV

3. November 2008 14:40 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

und zwar erhalten wir 5 Personen Haushalt 3 kinder im alter von 4,3, und ein Jahr SGB II + Kindergeld.

nun haben wir am Freitag auf dem Kontoauszug festellen müssen das wir nur 361 € erhalten haben, heute sind wir zur ARGE und wollten wissen warum,darauf hin sagten die sachbearbeiter das mehr uns nicht zusteht es läuft noch ein Darling der abgezahlt wird und schliesslich kriegen wir für den monat noch 462€ kindergeld da kann man mit auskommen, das war die aussage von dem swa dem Teamleiter. was kann ich da machen jetzt ? das sie einfach an unseren Lebensunterhalt rangegangen sind,dann habe ich angefangen zu weinen da wir jeden Termin nachgehen egal was und wo der ist, wir machen alles mein mann würde sogar einen ein europ job machen aber angeblich haben sie da nichts. Nach dem die Frau dann sauer wurde weil wir gefragt habe wieso weshalb warum,dann hat sie uns gedroht das sie uns rausschmeissen lässt.da wir SELBERSCHULD hätten,also sie hat uns echt fertig gemacht. ich wollte zur Polizei und eine anzeige gehen das jobcenter süderlebe machen wegen Unterschlagen aber ich weiss nicht ob ich überhaupt im recht bin dagegen vorgehen zu dürfen ?!

Ich bitte sie geben sie mir hilfestellung und wie ich was machen kann da ich sonst n nicht weiter weiss.

3. November 2008 | 15:13

Antwort

von


(344)
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel: 0211/133981
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Jeremias-Mameghani-__l103855.html
E-Mail:

Sehr geehrte Ratsuchende,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

Ob die Auszahlung richtig erfolgt ist, muss anhand Ihres Bewilligungsbescheides sowie ggf. gewährter Darlehensbescheide der ARGE geprüft werden. Sollte man Ihnen zu Unrecht Leistungen nicht ausbezahlt haben, so haben Sie die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Sie sollten die ARGE auffordern, die Nachzahlung in bar vorzunehmen und eine kurze Frist von ein paar Tagen setzen. Sollte man der Forderung nicht nachkommen, so kann Leistungsklage gegen die ARGE erhoben werden. Sollte eine akute Notlage bestehen, so sollte ggf. ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt werden. Es handelt sich hierbei um ein Eilverfahren, in welchem das Gericht eine vorläufige Regelung trifft, bis über eine Leistungsklage etc. entschieden ist.

Ich empfehle Ihnen dringend, die Angelegenheit unter Vorlage aller entsprechenden Bescheide einem Anwalt zu übertragen, welcher sich mit Sozialrecht beschäftigt. Sie können hierzu einen Beratungsschein bei Ihrem Amtsgericht erhalten, durch welchen die Anwaltskosten gedeckt werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion. Sollten Sie darüber hinaus auch eine Interessenvertretung wünschen, so empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme per Mail.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
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Fax. 0211/324021


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