Sehr geehrte Ratsuchende,
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Ob die Auszahlung richtig erfolgt ist, muss anhand Ihres Bewilligungsbescheides sowie ggf. gewährter Darlehensbescheide der ARGE geprüft werden. Sollte man Ihnen zu Unrecht Leistungen nicht ausbezahlt haben, so haben Sie die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Sie sollten die ARGE auffordern, die Nachzahlung in bar vorzunehmen und eine kurze Frist von ein paar Tagen setzen. Sollte man der Forderung nicht nachkommen, so kann Leistungsklage gegen die ARGE erhoben werden. Sollte eine akute Notlage bestehen, so sollte ggf. ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt werden. Es handelt sich hierbei um ein Eilverfahren, in welchem das Gericht eine vorläufige Regelung trifft, bis über eine Leistungsklage etc. entschieden ist.
Ich empfehle Ihnen dringend, die Angelegenheit unter Vorlage aller entsprechenden Bescheide einem Anwalt zu übertragen, welcher sich mit Sozialrecht beschäftigt. Sie können hierzu einen Beratungsschein bei Ihrem Amtsgericht erhalten, durch welchen die Anwaltskosten gedeckt werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion. Sollten Sie darüber hinaus auch eine Interessenvertretung wünschen, so empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme per Mail.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
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