Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich bedanke mich für das Einstellen Ihrer Frage, welche ich Ihnen aifgrund des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten möchte:
Da Sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen bei dem Automobilhersteller, müssen Sie auch inn der gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet werden. Wenn Sie komplett in der PKV bleiben möchten, müssen Sie für den Verdienst, den Sie beim Automobilhersteller beziehen, zusätzlich Krankenversicherungsbeiträge an die PKV zahlen, d.h. Sie zahlen im Prinzip doppelt (für Ihre selbständige Tätigkeit und für Ihre unselbständige Beschäftigung). Die Höhe der zu zahlenden Beiträge für diesen Fall klären Sie bitte direkt mit Ihrer PKV. Ebenso müssen Sie sich an die PKV wenden betreffs der Frage, wie Sie sich Ihre Anwartschaft sichern können, denn diesen Punkt regelt jede Versicherung selbst per Satzung. Von anderen Versicherungsunternehmen ist mir bekannt, dass Sie sich Ihren derzeitigen Gesundheitszustand "einfrieren" können gegen eine geringen monatlichen Beitrag. Dann würde bei einem erneuten Eintritt in die PKV keine gesundheitsprüfung stattfinden und auch Ihr Beitrag/Tarif würde gleich bleiben, abgesehen von den allgemeinen Beitragsänderungen.Deshalb rate ich Ihnen an, mit Ihrer PKV Rücksprache dahingehend zu nehmen, wie Sie derzeitig kostenmäßig am besten handeln sollten.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben, und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Müller
Rechtsanwältin
Sehr geehrte Frau Müller,
ich habe gerade meine PKV angerufen und sie mit der von Ihnen geschilderten Vorgehensweise konfrontiert. Leider ist diese Möglichkeit der DBV-Winterthur nicht bekannt.
Ich bitte Sie mir die Gesetze/Vorschriften/Gerichtsurteile bzw. andere Quellen zu nennen, aus denen die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise hervorgeht.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
leider geht aus Ihrer Nachfrage nicht hervor, welche Vorgehensweise der PKV nicht bekannt ist. Bitte ergänzen Sie Ihren Vortrag dahingehend. Da Sie schildern, mit der PKV telefoniert zu haben, gehe ich davon aus, dass Ihnen ein Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise unterbreitet wurde?
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Müller
Rechtsanwältin