DRINGEND - 2 große Hund in der Mietwohnung bis zu 20 Std ohne Aufsicht

29. Mai 2005 08:22 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Habe in einen Zweifamilienhaus (gewohnte Ortsmitte) einen Mieter mit zwei Hunden, die er in letzter Zeit vernachlässigt und arbeits- und beziehungsbedingt stundenlang (12-20 Std), auch nachts allein lässt - trotz schriftlicher Abmahnung und Beteuerung, dass dies nicht mehr vorkommt. Nun ist er drei Tage in Urlaub gefahren und seine Mutter kommt trotz dieser Hitze 1x am Tag zum Füttern - offensichtlich sind die Hunde nicht sterilisiert und die Hündin ist auch noch "hochschwanger". Die 2. Mietpartei kümmert sich z. Z. aus "Selbsterhaltungstrieb" um die Tiere (hat ihnen auch nicht Bescheid gesagt, dass er wegfährt- deshalb haben sie uns informiert), da das Gebell, der Gestank etc. sonst nicht auszuhalten wäre. Haben jetzt natürlich mit Mietkürzung gedroht - was nur allzu verständlich ist.
Da der Mieter des EG offensichtlich völlig überfordert ist, möchte ich, dass er die Hunde möglichst schon morgen in gute Hände abgibt.
1. Frage, welche Möglichkeiten habe ich? Zwei Vorladungen durch Anzeigen der Nachbarn wegen Lärmbelästigungen bei der Ortspolizeibehörde haben nichts gebracht. Der Tierschutzverein, Ortsveterinärbehörde kommen nicht raus. solange er die Hunde nicht verhungern läßt. Es ist eigentlich ein netter, umgänglicher Mann - aber er tut nichts, um die Situation zu ändern und alle gütlichen Versuche seit Februar haben rein gar nichts gebracht.
2. Kann, muss oder soll ich einen Sachverständigen wegen der erfolderlichen Wohnungsanierung (täglicher Kot u. Urin bei Laminat auf altem Parkettboden, Kratzschäden am Gips)einschalten?

29. Mai 2005 | 08:38

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

zunächst sollten Sie eine Wohnungsbesichtigung ankündigen, um den Zustand und ev. Beschädigungen aufzunehmen. Dabei sollten Sie Beweise sichern und dazu sowohl fotografische Aufnahmen machen, als auch unabhängige Zeugen mit hinzunehmen. Auch ist es möglich, dabei einen Sachverständigen - den Sie aber bezahlen müssen - hinzuzuziehen.

Das Recht zur Wohnungsbesichtigung steht Ihnen als Vermieter zu, nur müssen Sie es angemessen (am besten schriftlich) 10 - 14 Tage vorher ankündigen.


Weiter sollten Sie den Mieter -wiederum schriftlich- abnahmen. Denn das, was Sie schildern, stellt KEINEN normalen Mietgebrauch da. Dabei sollten Sie genau schildern, welches Verhalten Sie monieren und was der Mieter abzustellen hat. Auch sollten Sie deutlich machen, dass dieses innerhalb einer Frist abzustellen ist und für den Fall der Wiederholung mit einer Kündigung zu rechnen ist. Auch sollte er aufgefordert werden, die bisherigen Schäden zu beseitigen.


Etwas unglaublich ist, dass Tierschutzverein und Ordnungsamt hier nicht eingreifen. Dort würde ich auch immer wieder "nachfragen" und ggfs. den Vorstand bzw. Leiter des Ordnungsamtes direkt kontakten und diesen mit schriftlichen Aussagen des Mitmieter (die Sie auch einholen sollten) und ggfs. Fotos, Tonbänder oder Videos, auf denen die Zustände festgehalten sind, zum Einschreiten auffordern.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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