Guten Abend,
Zunächst: Eine Regelung, dass Sie nicht mehr als fünf Stunden warten müssen, gibt es so nicht. Ansprüche nach der EU-Fluggastverordnung richten sich auch grundsätzlich nicht gegen den Reiseveranstalter, sondern nur gegen die ausführende Fluggesellschaft. Den Reisepreis werden Sie auf diesem Weg nicht zurück erhalten. Zu prüfen wäre allerdings eine Entschädigung in Geld, deren Höhe vor allem von der genauen Flugdistanz abhängt. Außerdem müsste anhand der Umstände genauer geprüft werden, ob bloß eine Verspätung oder in Abgrenzung dazu eine Annullierung des Flugs vorliegt (nur im letzteren Fall bestehen Entschädigungsansprüche in Geld). Dieser Anspruch müsste, wie gesagt, bei der Fluggesellschaft eingeklagt werden.
Die ausführende Fluggesellschaft ist allerdings Erfüllungsgehilfin des Reiseveranstalters, d. h. die Verspätung ist diesem wie ein eigenes Verschulden zuzurechnen. Die Verspätung des Flugs ist damit eine Pflichtverletzung des Reisevertrags, für das der Reiseveranstalter auf Schadensersatz haftet. Wie die Erfolgschancen einer Klage aussehen, lässt sich natürlich nicht abschließend beurteilen. Es wird die Frage zu klären sein, unter welchen Umständen Sie den Flughafen verlassen haben, d. h., ob Sie damit rechnen mussten, dass der Flug noch stattfinden würde oder ganz annulliert wurde. Außerdem wird es darauf ankommen, ob Sie Abhilfe durch einen Ersatzflug hätten schaffen können, um den Schaden im eigenen Interesse gering zu halten. Eventuell wird Ihnen ein Mitverschulden angerechnet, so dass der Schadensersatzanspruch (in Form von Rückzahlung des Reisepreises) nur zum Teil realisierbar sein wird. Eine genaue Quote (z. B. 50 % des Reisepreises) lässt sich leider nicht angeben.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
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ra-juhre@web.de
Nach 9 Stunden Warten vom Flug zurückgetreten
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Reiserecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Hallo Zusammen,
wir haben eine Pauschalreise gebucht. Der Flug sollte planmäßig um 17:30h gehen. Nach und nach wurde er dann immer mehr verschoben. Die Fluggäste wurden kurz (3 Std.) in ein Hotel verfrachtet, dann wieder ausgecheckt, weil der Flug gehen sollte. Doch Fehlanzeige. Wieder am Flughafen haben wir dann erfahren, dass das Flugzeug noch auf einem anderen Flughafen in Deutschland stehe und einen Triebwerksschaden hätte. Mittlerweile war es 2h Nachts und man konnte uns nicht genau sagen, ob der Flug überhaupt noch statt finden würde. Wir sind dann nach 9 Stunden Warterei und Friererei (wir hatten nur kurze Klamotten an, weil es nach Tunesien gehen sollte) wieder nach Hause gefahren, weil es doch diese EU-Verordnung gibt, die besagt, dass man nach 5 Stunden Warten den Flug nicht mehr zwingend antreten müsse. Der Flug ging dann allerdings um halb 6 Uhr morgens, d.h. 12 Stunden später. Wir haben zwar am anderen Tag den Reiseveranstalter kontaktiert und versucht einen Ersatzflug zu bekommen, aber vergeblich. Wir hätten eine neue Reise zusätzlich buchen und bezahlen müssen. Danach haben wir versucht das Geld wieder zu bekommen, doch der Reiseveranstalter will natürlich nichts zurück zahlen. Unser Anwalt ist der Meinung, dass der Reiseveranstalter bei Pauschalreisen haften muss. Jetzt sind wir am überlegen, ob wir den Reisepreis einklagen sollen, weil wir ja für eine Leistung bezahlt haben und sie nicht bekommen haben. Immerhin wussten wir zu dem Zeitpunkt an dem wir nach Hause fuhren ja gar nicht, dass das Flugzeug noch fliegen würde. Kann uns jemand sagen, wie da unsere Chancen stehen?
Flug Flug Reiseveranstalter
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Lieber Herr Rechtsanwalt Juhre,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Auch wenn wir uns die weitere Vorgehensweise wohl noch reichlich überlegen müssen, hat uns Ihre Antwort sehr geholfen.
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