Eine Auszubildende zieht mit dem Mann der Chefin in eine gemeinsame Wohnung. Der Mann will sich von der Frau trennen.
Kann die Chefin ( die Frau von dem Mann) der Auszubidldenden irgendwelche rechtliche Schwierigkeiten machen?
bezogen auf die arbeitsrechtlichen Vorschriften hat der Auszubildende hier keine Repressalien zu erwarten.
Das Ausbildungsverhältnis und deren Rechte und Pflichten sind neben dem Ausbildungsvertrag auch im Berufsbildungsgesetz klar definiert, so dass das Privatleben darauf solange keinen Einfluss hat, solange das Ausbildungsverhältnis nicht dadurch ernsthaft beeinträchtigt wird.
Eine Ausnahme kann sich allenfalls aus dem Ausbildungsplatz selbst ergeben, wenn dort bestimmte Voraussetzungen vorgesehen ist, so z.B. bei der Kirche als Ausbildungsbetrieb.
Sollte es zu ungerechtfertigten Übergriffen, Vorwürfen oder gar Schikanen durch die Ausbilderin kommen, sollte der Auszubildende dann dagegen sofort vorgehen und sich wehren.