Absage Gerichtstermin

8. September 2008 23:33 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Astrid Altmann

Mein Ehemann und ich standen kurz vor der Scheidung. Am 26.09. ist ein Gerichttermin angesetzt für die Umgangskontakte in Bezug auf meine Tochter, an dem sie, 3 Jahre alt, auch aussagen soll. Mein Mann und ich haben uns wieder vereinigt. Ich teilte meinem Anwalt mit, dass das Umgangsrechtverfahren per sofort eingestellt werden soll, da wir uns wiedervereinigt haben. Mein Anwalt teilte mir mit, da dies von der Gegenseite aus ging, muss mein Mann das Verfahren zurück ziehen. Vor 2 Wochen sprach mein Mann bei seiner Anwältin vor, die einen Brief zum Gericht schreiben wollte. Mein Mann hackte heute nochmals telefonisch bei ihr nach. Sie lässt sich verleugnen und unternimmt gar nichts.

Meine Frage: Wie können wir nun weiter vorgehen, damit dieser Termin nicht mehr zustande kommt. Allein schon für meine Tochter.

Vielen lieben Dank für eine Auskunft.

Sehr geehrte Fragestellerin,

hiermit beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Die Rechtsanwältin Ihres Gatten sollte von Ihrem Ehemann schriftlich – unter Setzung einer Frist – aufgefordert werden den Antrag zurückzunehmen, verbunden mit der Ankündigung ihr Untätigwerden bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer anzuzeigen.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Erledigung des Rechtsstreits gegenüber dem Gericht zu erklären.
Sollte der Gerichtstermin dennoch nicht abgesetzt werden, erklären Sie vor Gericht, dass Sie sich geeinigt bzw. Ihre Ehegemeinschaft wiederhergestellt haben.

Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 9. September 2008 | 10:01

Sehr geehrte Rechtsanwältin Frau Hein,

wenn ich Ihnen den Sachverhalt schildern würde, könnten Sie uns das Schreiben aufsetzen, damit ich es dann an das Gericht schicken könnte und wieviel würden Sie dafür verlangen? Denn Sie haben so das richtige Rechtsanwaltsdeutsch im Gebrauch und es würde dann effektiver sein.

Viele Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. September 2008 | 14:52

Sehr geehrte Fragestellerin,

bezugnehmend auf unser heutiges Telefonat darf ich davon ausgehen, dass sich Ihre Nachfrage bis vorerst erübrigt hat.

Mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin

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