rente nach fremdrentengesetz

8. September 2008 18:25 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Yvonne Müller

meine frage mein vater hat 1944 bei der deutschen reichsbahn eins lehre begonnen und auch beendet ,hat aber später nach mauerbau in westberlin gewohnt aber bei der DR mit sitz in der DDR weiterhin gearbeitet,die Rente wurde aber nach dem fremdrentengesetz berechnet,er war beschäftigt bis zu seiner rente 1993 ,meine frage warum bekommt ein DDR rentner der die gleiche arbeit und besoldungsgruppe hatte eine weit aus höhere rente(ca 300,00€ mehr.
ich bedanke mich im voraus .

Sehr geehrter Fragesteller,

ich bedanke mich für das Einstellen Ihrer Frage, welche ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten möchte:

Das Fremdrentenrecht gilt für einen genau festgelegten Personenkreis. Diese Personen werden danach in die gesetzliche Rentenversicherung integriert indem sie so gestellt werden, als ob sie ihr Erwerbsleben im Bundesgebiet zurückgelegt hätten. Das Fremdrentenrecht wurde zuletzt so ausgestaltet, dass die Eingliederung so gerecht wie möglich erfolgt, also Besser- bzw. Schlechterstellungen gegenüber hiesigen Versicherten vermieden werden.

Folgende Personen sind in das Fremdrentenrecht einbezogen:

* Anerkannte Vertriebene
* Aussiedler
* Vertriebene und Flüchtlinge
* Umsiedler
* Ehegatten von Vertriebenen
* Spätaussiedler
* Übersiedler aus der ehemaligen DDR (vor dem 19.Mai 1990)
* Deutsche, die ihren ausländischen Versicherungsträger nicht mehr in Anspruch nehmen können für ihre Beitragszeiten bis zum 8.Mai 1945
* Angehörige des Judentums, die dem deutschen Sprach- und Kulturkreis angehören
* Deutsche, die nach Kriegsende zur Arbeitsleistung ins Ausland verbracht wurden.

Die Anrechnung und Bewertung der im Gebiet der ehemaligen DDR zurückgelegten Zeiten richtet sich ab 1992 nicht mehr nach dem Fremdrentengesetz, sondern nach dem allgemeinen Rentenrecht der Bundesrepublik (SGB VI). Für Versicherte, die vor 1937 geboren sind und die am 18.Mai 1990 in den alten Bundesländern wohnten, werden die Beitragszeiten in der ehemaligen DDR aber noch im Rahmen des Vertrauensschutzes nach dem alten Fremdrentenrecht bewertet, sofern sie nicht Angehörige eines Zusatz- oder Sonderversorgungssystems waren.

Ich hoffe, meine Ausführungen waren zur Beantwortung Ihrer Anfrage hilfreich und konnten Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.


Mit freundlichen Grüßen

Yvonne Müller
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 9. September 2008 | 09:37

guten morgen vater hat immer in westberlin gelebt ,warum wird er nach dem fremdrentengesetz eingestuft ? fällt unter keiner der personengruppe hat lediglich im westen gewohnt und auch im westen gearbeitet nur der arbeitgeber war in der DDR weil es in berlin nur deutsche reichsbahn gab und keine Deutsche bundesbahn

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. September 2008 | 11:50

Sehr geehrter Fragesteller,

zur Beantwortung Ihrer Nachfrage habe ich Ihnen eine Email gesendet.

Mit freundlichen Grüßen

Yvonne Müller
Rechtsanwältin

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