Umgangsrecht, Sorgerecht entziehen

6. Oktober 2025 15:24 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Frau Anwältin/ Herr Anwalt, der Vater meines Sohnes ist seit je her ein sehr schwieriger Mensch. Er hat durch seinen Auslandseinsatz PTBS und Realitätsstörungen (verkehrte Wahrnehmung, Verdrehung von Tatsachen usw). Ich muss ihn leider als sehr kranken Menschen betiteln. Unser Sohn ist 15 und es bestand das 14tägige Wochenendmodell. Es standen dem KV seit je her 24/ 7 alle Türen auf um seinen Sohn zu sehen, zu holen, etwas zu unternehmen. Davon hat er nie Gebrauch gemacht. Auch Wochenenden die aus seinen persönlichen Gründen ausgefallen sind, wurden aus „Desinteresse" oder „keine Zeit" nicht nachgeholt. Nun ist es so dass seit letztem Jahr feststand dass er mit seinem Sohn und Freunden im Sommer nach Spanien fährt. Ich habe ihm diesbezüglich auch (mal wieder) den Vortritt bei der Urlaubsplanung in den Ferien gegeben und danach meinen Urlaub mit unserem Sohn geplant. Kurz vor dem Urlaub haben sich die beiden gestritten. Daraufhin hat der KV den Urlaub abgesagt und ist stattdessen mit seiner Partnerin in den Urlaub geflogen, hat noch extra betont dass dieser Urlaub ja eh viel teuer sei als der andere Urlaub. Als Alternative war er mit dem 15jährigen Jungen wandern. Nach diesem tollen Wanderurlaub wurde das Kind zuhause bei mir vor der Tür quasi rausgelassen und seitdem hat er sich nie wieder gemeldet (seit dem 02.08.25). Mein Sohn möchte sich nicht bei seinem Vater melden, da er immer derjenige ist der sich meldet und er es mittlerweile auch nicht mehr einsieht. Des Weiteren wird das Kind schlecht vor anderen behandelt. Wie zum Beispiel an seinem letzten Geburtstag. Sie saßen mit dem Vater und Freunden zusammen, der Vater schmeißt dem Kind vor allen einen Umschlag mit 100 Euro hin mit den Worten „Hier, mehr gibts nicht!". Des Weiteren wird immer nur das gemacht bei Besuchswochenenden was der Vater möchte, nach Wünschen des Kindes wird nie gefragt. Ich habe den Kontakt nachweislich immer gefördert, gut zugeredet, aber jetzt ist der Zeitpunkt an dem mein Sohn selbstständig entscheiden kann und ich werde ihn nicht zwingen. Sein Vater ist einfach psychisch krank, sehr gemein, egoistisch und ich möchte nicht dass mein Sohn einen Schaden erleidet. Er möchte auch nicht mehr zu ihm, weil er selbst sagt er ist lieber bei mir, hier fühlt er sich wohl und hat eine schöne Zeit, auch weil er sich hier mit Freunden treffen kann. Ich schreibe ihnen diese Beispiele, damit sie sich ein Bild vom KV machen können. Es gibt noch ganz viele weitere Beispiele, die mir persönlich das Herz gebrochen und mich in den letzten 15 Jahren sehr viele Nerven gekostet haben. Ich kann das alles nicht mehr. Da er weder seine Umgangs, noch Sorgepflicht erfüllt, möchte ich gern wissen, ob ihm, auch in Anbetracht seiner psychischen Störung (wegen der er auch seit ein paar Monaten pensioniert ist) das Sorgerecht abgeben kann/muss. Er kümmert sich ja gar nicht und wenn er es getan hat, dann wahrscheinlich nur um einmal mehr nach außen den Superdaddy zu zeigen, der er leider nicht ist. Bitte teilen Sie mir mit, inwiefern dazu eine Chance besteht. Wenn ich daran nämlich denke dass ich ihn in ca 2 Jahren um eine Erlaubnis für den Führerschein bitten muss, wird mir jetzt schon übel. Wie sehen Sie die Chancen? Ich bedanke mich recht herzlich und wünsche Ihnen einen schönen Tag.

6. Oktober 2025 | 17:06

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Sehr geehrte Ratsuchende,

für die Frage einer Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf Sie steht das Kindeswohl im Vordergrund.

Ich kann Ihre Ausführungen gut nachvollziehen; insbesondere auch was die Zukunft betrifft.

Nur leider kommt es nicht auf Ihre Bedenken an, sondern auf das Kindeswohl an.

Dieses dürfte nach Ihren Ausführungen durch das Verhalten des Vaters gefährdet sein. Ihr Sohn hat deutlich gemacht, dass er sich nicht mehr beim Vater melden wird. Offenbar will er keinen Kontakt mehr. Die nur sporadischen Kontakte, dürften nicht geeignet sein ein väterliches Verhältnisses herzustellen. Insbesondere die abwertenden Verhaltensweisen des Vaters gegenüber seinem Sohn: z.B. Geburtstag, lassen erkennen, dass das Kindeswohl für den Vater nicht im Vordergrund steht.

Sie sollen vor Ort einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen.

Sie müssen sich aber auch darauf einstellen, dass ein familienrechtiches Sachverständigengutachten eingeholt werden wird. Dieses Gutachten wird dann Aussagen dazu machen, was für den Sohn die beste Lösung ist.

Abschließend möchte ich noch auf die Möglichkeit hinweisen, dass auch das Jugendamt beratend und vermittelnd tätig werden kann. Ob dieses in Betracht kommt, vermag ich aber nicht zu beurteilen. Dazu muss der gesamte Sachverhalt bekannt sein.

Sie sollten tatsächlich einen Termin mit einem Anwalt vor Ort vereinbaren; den gesamten Sachverhalt schildern und auch Ihrem Sohn das Wort gönnen.

An Ihrer Stelle würde ich nach geschilderten Vorfällen diesen Weg wählen. Aber achten Sie immer darauf, dass es nicht um Sie geht, sondern um das Kindeswohl.

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Sohn alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


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