Sehr geehrte Ratsuchende,
für die Frage einer Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf Sie steht das Kindeswohl im Vordergrund.
Ich kann Ihre Ausführungen gut nachvollziehen; insbesondere auch was die Zukunft betrifft.
Nur leider kommt es nicht auf Ihre Bedenken an, sondern auf das Kindeswohl an.
Dieses dürfte nach Ihren Ausführungen durch das Verhalten des Vaters gefährdet sein. Ihr Sohn hat deutlich gemacht, dass er sich nicht mehr beim Vater melden wird. Offenbar will er keinen Kontakt mehr. Die nur sporadischen Kontakte, dürften nicht geeignet sein ein väterliches Verhältnisses herzustellen. Insbesondere die abwertenden Verhaltensweisen des Vaters gegenüber seinem Sohn: z.B. Geburtstag, lassen erkennen, dass das Kindeswohl für den Vater nicht im Vordergrund steht.
Sie sollen vor Ort einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen.
Sie müssen sich aber auch darauf einstellen, dass ein familienrechtiches Sachverständigengutachten eingeholt werden wird. Dieses Gutachten wird dann Aussagen dazu machen, was für den Sohn die beste Lösung ist.
Abschließend möchte ich noch auf die Möglichkeit hinweisen, dass auch das Jugendamt beratend und vermittelnd tätig werden kann. Ob dieses in Betracht kommt, vermag ich aber nicht zu beurteilen. Dazu muss der gesamte Sachverhalt bekannt sein.
Sie sollten tatsächlich einen Termin mit einem Anwalt vor Ort vereinbaren; den gesamten Sachverhalt schildern und auch Ihrem Sohn das Wort gönnen.
An Ihrer Stelle würde ich nach geschilderten Vorfällen diesen Weg wählen. Aber achten Sie immer darauf, dass es nicht um Sie geht, sondern um das Kindeswohl.
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Sohn alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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