Feststellung private oder gewerbliche Pferdhaltung

| 17. September 2025 09:45 |
Preis: 60,00 € |

Vertragsrecht


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in unter 2 Stunden

Hallo,

wir haben auf einem Bauernhof einen Offenstall mit Paddock und Wiese gepachtet. Der mündliche Pachtvertrag läuft über mich. Wir teilen uns alle Kosten und Arbeiten. Das Geld für die Pacht überweisen mir die Anderen monatlich und ich überweise den Gesamtbetrag zur Hofbesitzerin. Ich habe absolut keinen Gewinn bei der ganzen Sache (eher mehr Ausgaben). Das Heu kaufen wir gemeinsam von einem Bauern unseres Vertrauens. Ansonsten versorgt jeder sein Pferd selber. Wir können kein Futter selber anbauen! Nun rief mich das Ordnungsamt an und sagte ich müsste ein Gewerbe anmelden wenn wir nicht mehr als 50% des Futters selber anbauen können. Wir sind keine Landwirte, lediglich private Pferdehalter!
Wir sind insgesamt 5 Frauen und 5 Pferde in NRW (Mechernich). Ich habe 5 Pferde bei der Tierseuchenkasse gemeldet. Was muss ich tun?

Herzliche Grüße
Gundula Seraphin

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Entscheidend ist, dass die von Ihnen genannte 50-Prozent-Futterregel nicht darüber bestimmt, ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen. Diese Grenze stammt aus dem Bauplanungsrecht und betrifft allein die Frage, ob eine Tierhaltung als Landwirtschaft gilt und dadurch bestimmte Vorteile beim Bauen im Außenbereich hat. Für Ihre private Pferdehaltung ist das nicht maßgeblich.

Ein Gewerbe setzt immer voraus, dass jemand dauerhaft mit dem Ziel arbeitet, einen Überschuss zu erwirtschaften, also am Markt mit Gewinnerzielungsabsicht auftritt. Bei Ihnen ist das Gegenteil der Fall: Sie sammeln die Pacht nur ein, leiten sie weiter und tragen sogar mehr Kosten als Einnahmen. Es gibt keinen Marktauftritt, keine Kunden und keinen Gewinn. Damit liegt rechtlich kein Gewerbe vor. Kritisch wäre es nur, wenn Sie fremden Personen entgeltlich einen Stallplatz anbieten oder gegen Bezahlung die Versorgung übernehmen würden. In diesem Fall wäre die Schwelle zum Gewerbe überschritten und zusätzlich eine Genehmigung nach Tierschutzrecht erforderlich.

Richtig ist, dass Sie die Pferde bei der Tierseuchenkasse gemeldet haben. Dort gilt als Halter die Person, bei der die Tiere tatsächlich untergebracht sind und die für den Betrieb verantwortlich ist, unabhängig vom Eigentum. Auch eine Registrierung beim Veterinäramt ist nötig, was Sie bereits berücksichtigt haben.

Praktisch sollten Sie das Ordnungsamt schriftlich um eine Begründung bitten, auf welche Rechtsgrundlage es sich stützt. Weisen Sie freundlich darauf hin, dass es sich bei Ihnen um private Pferdehaltung mit Kostenumlage handelt und keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Solange Sie keine Stallplätze gegen Entgelt anbieten oder zusätzliche Leistungen verkaufen, besteht keine Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung.

Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


Bewertung des Fragestellers 17. September 2025 | 12:13

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