Domestic Administrative Adoption aus Philippinen in Deutschland anerkennen lassen

27. August 2025 07:53 |
Preis: 60,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin,

ich (gebürtiger Deutscher) haben im Rahmen einer „Domestic Administrative Adoption" hier auf den Philippinen die Tochter meiner Ehefrau (gebürtige Filipina) aus vorheriger Beziehung adoptiert.

Anfang nächsten Jahres planen wir für ein paar Monate nach Deutschland zu kommen und würden gerne die Anerkennung dieser Adoption auch von einem Deutschen Gericht bestätigen lassen, damit meine Tochter dann langfristig auch die Deutsche Staatsbürgerschaft erhält.

Ich lebe seit 10 Jahren mit meiner Tochter hier auf den Philippinen, kümmere mich auch direkt um sie (Schule, Essen, Freizeit, seelische Unterstützung etc.). Meine Tochter ist jetzt 16 Jahre alt. Wir haben den Prozess angefangen, als sie 14 Jahre alt war (kurz nach unserer Heirat). Wir haben auch eine weitere, gemeinsame, Tochter, welche inzwischen 3 Jahre alt ist.

Der biologische Vater meiner Tochter steht nicht auf ihrem Geburtsregistereintrag. Wir hatten ihn vor sehr langer Zeit auf Unterhalt verklagt – woraufhin er die Vaterschaft vor Gericht geleugnet hat. Wir konnten keinen DNA-Test anfordern und haben uns dann dazu entschieden, dass wir so einen „Vater" in unserem Leben nicht brauchen. Unterlagen dazu liegen leider nicht mehr vor. Ich erwähne dies, da ein Mitarbeiter der Deutschen Botschaft meinte, dass dies rechtlich bedeutsam sein könnte.

Die „Order of Adoption" und das „Certificate of Finality" liegen im Original vor. Die neue Geburtsurkunde beantragen wir diese Woche.

Unsere Fragen wären dementsprechend:

(1) Welche Dokumente werden für die Anerkennung in Deutschland benötigt und wie müssen diese vorbereitet werden?

(2) Wie läuft der Prozess ab, was ist zu erwarten und gibt es Besonderheiten, welche unbedingt beachtet werden müssen?

(3) Wie viel kostet der gesamte Prozess ungefähr, inklusive Gerichts- und Anwaltskosten, aber exklusive der Kosten für die Dokumente?

Gerne würden wir über diese Plattform erstmal mehr über den Prozess an sich herausfinden und dann in einem zweiten Schritt idealerweise einen Anwalt/Anwältin finden, der uns lokal dabei begleitet.

Das langfristige Ziel ist, die gesamte Familie permanent nach Deutschland zu bringen.

Vielen Dank für ihre Hilfe!!

27. August 2025 | 09:00

Antwort

von


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Guten Morgen,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne wie folgt beantworte:
Zunächst zu den Kosten: Für die Vorbereitung und Beurkundung des Adoptionsantrags beim Notar zahlen Sie unter 200,00 €. Für den Antrag selbst gibt es bei der Adoption eines minderjährigen Kindes eine Pauschale i.H.v. 60,00 €. Zu diesem Betrag kommen dann noch einige Auslagen hinzu, die sich aber auch im Rahmen von 20,00 bis 30,00 € halten.
Die Anwaltskosten sind etwas schwerer zu beurteilen, wobei sich die Frage stellt, ob Sie sich tatsächlich anwaltlich vertreten lassen müssen, was aber letztendlich Ihre Entscheidung ist. Die Adoption eines minderjährigen Kindes hat laut Gesetz einen festen Verfahrenswert in Höhe von 5.000,00 € und ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Beteiligten. Danach berechnen sich die Gebühren. Eine 1,3 Geschäftsgebühr bzw. Verfahrensgebühr, für den Fall, dass eine gerichtliche Vertretung notwendig werden würde, beträgt ca. 460,00 €.
Für die Anerkennung der Adoption in Deutschland benötigen Sie auf jeden Fall Identitätsdokumente, die Übersetzung der Dokumente von den Philippinen durch einen vereidigten Dolmetscher/Übersetzer. Ob die Echtheit der Dokumente durch eine Apostille oder Legalisation der Auslandsvertretung, also der Deutschen Botschaft, festgestellt werden muss, können Sie dort erfragen. Ich gehe aber grundsätzlich davon aus, dass es notwendig ist. Anhand der Merkblätter können Sie prüfen, welche Dokumente im Einzelnen benötigt werden. Um Zeit und nachträglichen Ärger zu ersparen, sollten Sie den direkten Kontakt suchen, da sich die Voraussetzungen auch manchmal ändern können und nicht immer klar ist, ob die Angaben auf der Homepage aktuell sind.
Wurde die Adoption auf den Philippinen durch das Haager Adoptionsübereinkommen durchgeführt, ist eine automatische Anerkennung möglich, wenn die entsprechende Bescheinigung vorliegt. Falls nicht, wird in Deutschland nach den hier gültigen Vorschriften nochmals geprüft, ob die Adoption alle Voraussetzungen erfüllt
Auch wenn der leibliche Vater nicht auf der Geburtsurkunde eingetragen wurde, kann es also sein, dass im Rahmen des Verfahrens in Deutschland geprüft wird, ob die Zustimmung des Vaters vorliegt. Nach Ihrer Beschreibung besteht kein Kontakt und wahrscheinlich kennen Sie auch nicht seinen Aufenthaltsort. Es gibt die Möglichkeit, im Rahmen einer Eidesstattlichen Erklärung, am besten auch beim Notar, zu versichern, dass Ihnen der Aufenthaltsort des leiblichen Vaters nicht bekannt ist und Sie auch trotz umfangreicher Recherche keinen Kontakt herstellen konnten.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Antworten geholfen zu haben. Für den Fall, dass Sie noch eine weitere Frage haben, können Sie sich gerne nochmals im Rahmen der kostenfreien Nachfrageoption mit mir in Verbindung setzen.
Freundliche Grüße,
Rechtsanwältin Ch. Schmauch


Rechtsanwältin Christina Schmauch

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