Immobilie weiterverschenken

| 21. August 2025 16:28 |
Preis: 60,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,
mir wurden von meinen Eltern vor 25 und vor 15 JAhren je eine Immobilie geschenkt (Wert auch derzeit unter 400.000,- Euro), mit Nutz- und Nießrecht für meine Eltern.
Beide Eltern leben noch.
Jetzt würde ich gerne beide Immobilien an meine Töchter "weiterschenken", natürlich unter Beibehaltung des derzeitigen Nutz- und Nießrechts. Allerdings wäre es gut, wenn meine Eltern hier nichts unterschreiben müssten (also gar keine offizielle Kenntnis davon hätten), da mein Vater eine schwere Psychose hatte und zu befürchten ist, dass diese wieder auftritt, wenn er an einem derartigen Vertrag in irgendeiner Form beteiligt ist.

Außerdem hätte ich auch gerne langfristig das Nutz- und Nießrecht. Kann man das evtl. eintragen, wenn meine Eltern verstorben sind? Oder schon vorher?

Vielen Dank vorab
Sabine

21. August 2025 | 18:17

Antwort

von


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Sehr geehrte Rechtssratsuchende,

gerne teile ich Ihnen mit, dass Sie die Immobilie ohne Kenntnis Ihrer Eltern, der derzeitigen Nießbrauchsberechtigten weiterschenken können.

Das Nießbrauchsrecht bleibt hiervon unberüht, besteht also fort.

Des Weiteren können Sie sich selbstverständlich ebenso ein Nießbrauchsrecht eintragen lassen, das dann allerdings im Range nach Ihren Eltern ins Grundbuch eingetragen wird, also Ihre Eltern bevorrechtigt bleiben.

Dies ist auch jetzt schon möglich.

Teilen Sie dem Notar einfach Ihre Wünsche mit.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben, und bedanke mich für Ihre Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin


Bewertung des Fragestellers 24. August 2025 | 19:34

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