- Bestellung eines Autos beim Autohändler
- Abänderung der Bestellung auf das Allrad Modell
- Bestätigung mit Unterschrift lag vor
- Nun wurde das Auto an den HÄndler geliefert, jedoch in der ursprünglichen Bestellung ohne Allrad
- Bestellung war im Februar mit Lieferung August
- Nun bietet der Händler an, dass Auto neu zubestellen, was wieder ca. 3-4 Monate dauert
Des Weiteren prüft er gerade mit seinem Chef was man noch tun könnte, wenn ich das Auto so nehmen würde.
Mit welchem Wert könnte man hier in das Rennen gehen, bezüglich Nutzungsaufall, Schadensanspruch oder ählichem. Da ich mein altes Auto in 2 Wochen abgeben werde. Und somit kein Auto mehr hätte in der Zwischenzeit.
wenn Sie das Fahrzeug annehmen, haben Sie einen Minderungsanspruch. Dieser errechnet sich auch der Differenz zwischen einem Fahrzeug mit und ohne Allrad.
Wenn Sie das Fahrzeug nicht nehmen, können Sie maximal für 14 Tage Nutzungsausfall geltend machen, da eine Schadensminderungspflicht besteht.
Mit feundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller20. August 2025 | 11:02
Vielen Dank für die Antwort, was bedeutet im genauen Schadensminderungspflicht mit der Begrenzung auf 14 Tage Nutzungsausfall. Quasi die Unterscheidung zum Minderungsanspruch
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt20. August 2025 | 11:17
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie sind verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Im Rahmen der Schadensminderungspflicht fordert die Rechtsprechung dann sogar, dass ein Ersatzfahrzeug gekauft wird, um den Nutzungsausfall über die 14 Tage nicht auszureizen.
Möglicherweise stellt der Händler aber auch ein Erstazfahrzeug zur Verfügung.