Welches Rechtsanwalt Fachgebiet ist das richtige in diesem Fall?

| 9. August 2025 18:01 |
Preis: 55,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

WEG (6 Eigentümer) schließt 11.2024 Verwaltervertrag mit GmbH, die erst im Januar des Jahres gegründet wurde. Geschäftsführerin ist einzige Angestellte und unterschlägt kurz nach Übertragung der Kontovollmacht für das neu eröffnete WEG-Konto diverse Beträge, in Summe fünfstellig.

Lt. Inhaber der GmbH ist eine weitere WEG betroffen, diese ist bereits durch anwaltliches Schreiben gegen die Verwaltungs-GmbH vorgegangen.

Die betroffene Person ist nicht mehr im Unternehmen und die Firma wurde wegen den verwendeten Initialen der Geschäftsführerin im Firmennamen umfirmiert und wird an andere Adresse weitergeführt.

An Hand der vorgefundenen lose Blattsammlung, fehlenden Einzugsermächtigungen und nicht durchgeführten Geschäftsvorfälle mit Vollstreckungsandrohung und Anschreiben an einzelnen Eigentümer als Gesamtschuldner, hatte mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit die Geschäftsführerin keine IHK-Zulassung für WEG-Verwaltung.

Der Gesellschafter ist Branchenfremd (Mehrer andere GmbH's mit Reinigungsdienst für Gehweg, Grünflächen und Winterdienst usw.). Der Inhaber droht mit Insolvenz der Verwaltungs GmbH, und damit Verlust des gestohlenen Kapitals, wenn wir gegen die Firma vorgehen. Er schlägt vor, gemeinsam gegen die damalige Geschäftsführerin anwaltlich direkt vorzugehen.

Welches anwaltliche Fachgebiet ist das richtige für uns und vielleicht ein Wegweiser Tipp für die weitere Vorgehensweise wäre hilfreich. Wir möchten das an der richtigen Stelle platzieren und nicht nur ein paar Schriftsätze tauschen lassen - ohne Aussicht auf Erfolg.

Vielen Dank.

9. August 2025 | 18:56

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach Ihrer Schilderung handelt es sich um einen komplexen Fall mit mehreren rechtlichen Ebenen: Zivilrecht (insbesondere WEG-Recht, Gesellschaftsrecht, Deliktsrecht), Strafrecht (Unterschlagung, Betrug, Untreue) und insolvenzrechtliche Aspekte. Ich gebe Ihnen eine ausführliche rechtliche Einordnung und einen Wegweiser für das weitere Vorgehen.

1. Zuständiges anwaltliches Fachgebiet

Für Ihren Fall ist ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im

- Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) und Gesellschaftsrecht
- sowie Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht und
- Insolvenzrecht

am besten geeignet. Idealerweise sollte der Anwalt mit der Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gegen Verwalter vertraut sein und auch Erfahrung mit deliktischen Ansprüchen (z.B. wegen Unterschlagung, Betrug, Untreue) haben.

2. Zivilrechtliche Ansprüche gegen die Verwaltungs-GmbH

Die WEG hat gegen die Verwaltungs-GmbH einen Anspruch auf Rückzahlung der unterschlagenen Gelder aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB), da die Entnahmen nicht vom Verwaltervertrag gedeckt sind. Daneben kommen Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung aus dem Verwaltervertrag in Betracht.

Wichtig: Die Ansprüche stehen der WEG als Gemeinschaft zu, nicht den einzelnen Eigentümern. Die Geltendmachung muss durch einen entsprechenden Beschluss der Eigentümerversammlung erfolgen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Bewertung des Fragestellers 11. August 2025 | 10:35

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 11. August 2025
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