Auto LeasingSchaden

15. Juli 2025 03:17 |
Preis: 44,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Es handelte sich um ein Leasingvertrag über 12 monate.
Ein Tag vor der Leasing Rückgabe war das Auto in der Aufbereitung.
Die Aufbereitung hat bestätigt , dass der Wagen 100% OK war.
Dann habe ich den Wagen zusammen mit einem Freund von Dortmund nach Bayern gebracht.
Der Freund kann auch bestätigen das der Wagen keine Schäden hatte.
In Nürnberg wurde der Wagen wegen Falschparken abgeschleppt.
Dabei ist vermutlich ein Schaden entstanden.
Laut dem TÜV Gutachten hatte der Wagen bei der Rückgabe Schäden von 10.000eur.
Was soll ich jetzt machen ?

15. Juli 2025 | 03:47

Antwort

von


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Guten Morgen,

nach Ihrer Darstellung wurde das Fahrzeug einen Tag vor der Rückgabe aufbereitet, wobei ein einwandfreier Zustand bestätigt wurde. Anschließend erfolgte die Überführung von Dortmund nach Bayern, begleitet von einer weiteren Person, die den mangelfreien Zustand bestätigen kann. In Nürnberg wurde das Fahrzeug wegen Falschparkens abgeschleppt. Bei der Rückgabe stellte der TÜV Schäden am Fahrzeug fest, die mit rund 10.000 EUR beziffert wurden.

Rechtlich stellt sich die Situation wie folgt dar:

Nach den allgemeinen Grundsätzen eines Leasingverhältnisses tragen Sie als Leasingnehmer das Risiko für Beschädigungen des Fahrzeugs bis zur tatsächlichen Rücknahme an den Leasinggeber. Maßgeblich ist also nicht, wann der Schaden verursacht wurde, sondern ob er vor dem Rückgabezeitpunkt eingetreten ist – was hier nach dem TÜV-Gutachten der Fall war.

Dass das Fahrzeug in Dortmund noch unbeschädigt war, ist zwar nachvollziehbar, ändert aber nichts daran, dass der Schaden im Zeitraum bis zur Rückgabe eingetreten ist und damit grundsätzlich in Ihren Risikobereich fällt.
Auch wenn der Schaden vermutlich durch das Abschleppen verursacht wurde, trägt der Leasingnehmer die Beweislast dafür, dass ein Dritter – hier etwa das Abschleppunternehmen – den Schaden verursacht hat und dieser außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegt.

In dieser Konstellation ist daher Folgendes zu empfehlen:

Sie Aussage Ihres Begleiters und die Bestätigung der Aufbereitung sollten Sie schriftlich einholen und archivieren.
Nehmen Sie Akteneinsicht bei der Stadt Nürnberg bzw. dem ausführenden Abschleppunternehmen, um festzustellen, ob der Abschleppvorgang dokumentiert wurde (z. B. durch Fotos oder Schadensvermerke). Daraus könnte sich ein Nachweis für ein Verschulden des Abschleppdienstes ergeben.

Fordern Sie das vollständige Gutachten mit Fotodokumentation an. Es sollte nachvollzogen werden, welche Schäden festgestellt wurden und ob diese mit einem typischen Abschleppvorgang in Verbindung gebracht werden können.

Der Leasinggeber sollte über den Sachverhalt informiert und gebeten werden, die Abrechnung bis zur Klärung zurückzustellen. Solange nicht abschließend geklärt ist, wer für den Schaden verantwortlich ist, sollten Sie keine Zahlungen leisten bzw. diese nur ausdrücklich unter Vorbehalt.

Sofern sich der Schaden zweifelsfrei auf das Abschleppunternehmen zurückführen lässt, kann geprüft werden, ob ein Regressanspruch gegen dieses besteht. Sollte sich ein solcher Nachweis nicht führen lassen, verbleibt das Risiko jedoch möglicherweise bei Ihnen als Leasingnehmer.

Hinsichtlich der Schadenshöhe muss im Einzelfall geprüft werden, ob und in welchem Umfang Abzüge Neu für Alt vorzunehmen sind, die die Höhe des Schadens oftmals deutlich reduzieren können.

Mit freundlichen Grüßen


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