Guten Tag,
ich habe vor Jahren eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds (Zweitmarktfonds) erworben. In der von der Fondsgesellschaft erstellten jährlichen Steuerbescheinigung wurden die Einkünfte lange Zeit als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung deklariert.
Das hat sich geändert und seit einiger Zeit gelten die Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Ist somit eine Gewerbeanmeldung erforderlich, da ich Gewerbeeinkünfte erhalte, obwohl ich lediglich eine Beteiligung an dem Immobilienfonds erworben habe?
Aktuell habe ich zwar eine Gewerbeanmeldung, da ich nebenberuflich einen Onlineshop betreibe, den ich aber einstellen und mein Gewerbe abmelden möchte.
Vielen Dank.
Bei Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds erzielen Anleger regelmäßig Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), wenn der Fonds klassisch Immobilien vermietet und keinen gewerblichen Geschäftsbetrieb unterhält. Als keine gewerbliche Prägung.
Der Fonds (bzw. eine Gesellschaft) erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb wenn er Merkmale eines Gewerbebetriebs erfüllt, also eine selbstständige nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht mittels Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und keine private Vermögensverwaltung vorliegt.
Jedenfalls gilt der Fonds selbst im letzteren Fall als Gewerbebetrieb, nicht die Anleger persönlich.
Was nun konkret in Ihrem Fall vorliegt, vermag ich per Ferndiagnose nicht zu bestimmen. Dazu sollten Sie eine individuelle steuer-/anwaltliche Beratung auf der Basis vollständiger Akten und Bilanzen einholen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.