Sehr geehrter Ratsuchender,
das Vorgehen und die Forderung der Stadt bezüglich der Ablöseforderung ist - für Sie leider - rechtens und nicht zu beanstanden.
Zum einen unterliegt dieser Anspruch nicht der Verjährung, solange eben der Bescheid zur Abgabe nicht vorliegt. Auch die damalige Abweichung von der damaligen Baugenehmigung führt nicht zu einem irgendwie gearteten Bestandsschutz, sodass Sie auch insoweit aus dem Zeitmoment nichts Positives ziehen können.
Auch die Untätigkeit trotz Kenntnis ändert daran nichts, da damit der ansich illegale Zustand nicht legalisiert wird.
Zum anderen ist nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung ein neuer Bauantrag gestellt worden und in dem Zusammenhang mit diesen neuen Antrag kann (und muss) dann auch der Stellplatznachweis gefordert (oder die Ablöse geltend gemacht) werden. Es muss und wird dann wie ein Neuantrag gewertet, eben auch mit der Folge des Stellplatznachweises.
Daher ist das Vorgehen der Stadt nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung rechtens.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
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