Ich habe Beiträge zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchname der Altersrente für langjährig Vericherte (Rente ab 63) gezahlt.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Beiträge zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben (Beträge zur Altersvorsorge) geltend gemacht werden.
Sie sind bei der Anlage "Vorsorgeaufwand" unter der Rubrik „Beiträge zur Altersvorsorge" in Zeile 6 einzutragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.