Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Gurndlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Grundsätzlich sind die Käufer verpflichtet, den geschuldeten Kaufpreis zu bezahlen. Die Gegenseite wird sich hier allerdings dahingehend verteidigen, dass der Kaufpreisnachlass in Höhe der Kosten für die Impfung vereinbart werden sollte und diese Summe nun auch abgezogen wird. Zu diesem Ergebnis könnte man im Rahmen einer vertraglichen Auslegung auch plausibel kommen.
Aufgrund der vertraglichen Regelung - Kaufpreis abzügl. 25 € ohne Impfung - liegt hier aber m.E. eine klare vertraglichen Vereinbarung vor, welche nicht der Auslegung bedarf. Die konkreten Verhandlungsgespräche können diese Einschätzung allerdings ändern.
Abschließend sollten Sie den Käufer unter Fristsetzung ( 7 Tage) auffordern, den Gesamtbetrag auszugleichen. Nach fruchtlosem Fristablauf können Sie Ihre Forderung gerichtlich durchsetzten. Es empfiehlt sich hier, vorab die Unterlagen und die konkreten Vereinbarungen anwaltlich überprüfen zu lassen. Gerne stehen wir Ihnen hierfür außerhalb dieser Onlineanfrage zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
Kaufvertrag Hund
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Tierrecht, Tierkaufrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe kleine Yorkis verkauft mit Kaufvertrag!
Da die Käufer paar Tage früher den Hund abgeholt haben und dadurch selbst den Hund impfen mussten, so habe ich den Käufern 25,00€ von der Gesamtsumme erlassen!
Das wurde vertraglich festgehalten! Der Hund wurde abgeholt und es war noch eine Summe von der kompletten Kaufsumme offen, die zum 01.08.2008 bezahlte werden sollte!
Der Käufer weigert sich diese Summe zu zahlen, da Sie mehr für die Impfung bezahlen musste, als ich erlassen habe!
Was kann ich da tun!
MFG
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