Ich bin Besitzer einer Wohnung. Ich habe vor 9 Monaten meinem Mieter eine PDF Datei im August 2024 eine Eigenbedarfskündigung per WhatsApp geschickt. Der Mieterverein hat mir nun, 9 Monate später, postalisch geantwortet und geschrieben, dass "die Kündigung als formell unwirksam zurückgewiesen wird." Ist das Rechtens? Muss eine Kündigung von Seiten des Vermieters immer postalisch erfolgen? Der Inhalt der PDF ist völlig rechtlich einwandfrei formuliert, legendlich die Art der Zustellung ist angefochten worden.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Die Kündigung eines Mietvertrages kann nach § 568 BGB nur in schriftlicher Form erfolgen, d.h. eine Kündigung ist nur mit handschriftlicher Unterschrift vollständig. Eine Kündigung per PDF über E-Mail, Fax oder Whatsapp reicht nicht aus.
Dementsprechend muss ich Ihnen leider mitteilen dass der Mieterverein Recht hat und Sie keine Aussicht haben, mit ihrer per PDF verschickten Kündigung die Beendigung des Mietverhältnisses wirksam durchsetzen zu können.