Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Die Anrechnung von 6 Urlaubstagen pro Woche, obwohl Sie nur an 5 Tagen pro Woche arbeiten, ist nicht rechtlich zulässig. Der Urlaubsanspruch sollte sich nach der tatsächlichen Anzahl der Arbeitstage pro Woche richten. Wenn Sie also eine 5-Tage-Woche arbeiten, sollte Ihnen auch nur für diese 5 Tage Urlaub abgezogen werden.
Bezüglich der Berechnung von Feiertagen: Die Praxis, einen Durchschnittswert anhand der letzten 52 Wochen zu berechnen, obwohl Ihre regelmäßige Arbeitszeit an dem jeweiligen Wochentag klar ist, scheint nicht korrekt zu sein. Die Berechnung sollte sich an Ihrer tatsächlichen Arbeitszeit orientieren, insbesondere wenn diese regelmäßig und vertraglich festgelegt ist.
Zusammenfassend sollten Sie darauf bestehen, dass Ihr Urlaubsanspruch und die Berechnung von Feiertagen entsprechend Ihrer tatsächlichen Arbeitszeit und der vertraglichen Regelungen angepasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
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