Abzocke beim Bestatter: Muss ich das hinnehmen

6. Mai 2025 14:46 |
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Vertragsrecht


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in unter 2 Stunden

Meine Mutter war über Nacht gestorben. Zwei Bestatter, die ich aufsuchte, schickten mich weg, wg. mangelnder Kapazitäten. Der zweite empfahl mir einen Kollegen und riet mir, meine Mutter rasch aus der Gerichtsmedizin holen zu lassen wg. der hohen Gebühren.
Der empfohlene Kollege hatte Zeit und erstellte ein Pauschalangebot ohne transparente Auflistung der Preise für die einzelnen Leistungen.
Dass das unseriös ist, wusste ich damals noch nicht. Und in so einer Situation kommt man gar nicht auf die Idee, das zu hinterfragen.
Er erklärte mir, dass er die Verstorbenen auf dem Land kremieren lässt, weil das trotz des höheren Aufwands (Fahrt) wesentlich günstiger ist als im örtlichen Krematorium. Die spätere Rechnung verriet mir dann aber, dass er von mir
einiges mehr verlangt hatte, als es vor Ort gekostet hätte. Es gab noch andere preisliche Ungereimtheiten, sodass ich mich an die Verbraucherzentrale wandte. Dort riet man mir, die Rechnung anteilig zu zahlen und in Bezug auf die strittigen Posten zurückzuweisen, was ich dann tat.
Nach 7(!) Wochen bekam ich Antwort. Der Bestatter begründete seine Preisgestaltung mit der bei uns üblichen „sozialen Marktwirtschaft", die es ihm gestatten würde, die Preise nach Gusto festzulegen. Außerdem hätte ich ja die Möglichkeit gehabt, einen anderen Bestatter aufzusuchen. Die Notwendigkeit sah ich aber nicht, weil ich wg. des Pauschalangebots keinen Preisvergleich hatte und erst stutzig wurde, als ich die Rechnung las.
Ich wandte mich an die Schlichtungsstelle des Bestatterverbandes und erfuhr nach einigen Wochen, dass man leider auf Anschreiben keine Antwort von der Firma bekommen habe und nichts unternehmen könne, weil sie gar nicht Mitglied im Verband ist.
Das Problem ist, dass dieser Bestatter seine Forderungen unmittelbar an ein Inkassobüro weiterleitet, das in Vorkasse geht und dann den Betrag eintreibt, ungeachtet der Frage ob die Rechnung in Ordnung ist oder nicht. Nun liegt mir schlussendlich die Klageschrift des örtlichen Amtsgerichts vor und meine Frage ist, ob ich das Risiko eines Prozesses eingehen oder lieber zahlen soll.
Was mich so aufbringt ist, dass man in einer Situation psychisch extremer Angeschlagenheit hinterhältig abgezockt wird.

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Grundsätzlich ist es so, dass Bestatter ihre Preise frei gestalten können. Allerdings sind sie verpflichtet, die Preise transparent und nachvollziehbar darzustellen. Ein Pauschalangebot ohne detaillierte Aufschlüsselung kann problematisch sein, insbesondere wenn es zu Unstimmigkeiten kommt.

Wenn Sie die Rechnung teilweise bezahlt und die strittigen Posten schriftlich zurückgewiesen haben, haben Sie bereits einen wichtigen Schritt unternommen. Dass der Bestatter nicht auf die Schlichtungsstelle reagiert hat, ist bedauerlich, aber nicht ungewöhnlich, wenn er kein Mitglied des Verbandes ist.

Die Einschaltung eines Inkassobüros, das die Forderung in Vorkasse übernimmt, ist rechtlich zulässig. Allerdings bedeutet dies nicht automatisch, dass die Forderung berechtigt ist. Wenn Sie nun eine Klageschrift vom Amtsgericht erhalten haben, sollten Sie diese ernst nehmen. Es besteht die Möglichkeit, dass das Gericht Ihre Einwände berücksichtigt, insbesondere wenn Sie nachweisen können, dass die Preisgestaltung intransparent war und Sie sich in einer psychisch belastenden Ausnahmesituation befanden.

Ob Sie das Risiko eines Prozesses eingehen sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Höhe der strittigen Summe, Ihre Beweislage und Ihre persönliche Belastbarkeit.

Ich hoffe, das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


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