Grundsätzlich ist es so, dass Bestatter ihre Preise frei gestalten können. Allerdings sind sie verpflichtet, die Preise transparent und nachvollziehbar darzustellen. Ein Pauschalangebot ohne detaillierte Aufschlüsselung kann problematisch sein, insbesondere wenn es zu Unstimmigkeiten kommt.
Wenn Sie die Rechnung teilweise bezahlt und die strittigen Posten schriftlich zurückgewiesen haben, haben Sie bereits einen wichtigen Schritt unternommen. Dass der Bestatter nicht auf die Schlichtungsstelle reagiert hat, ist bedauerlich, aber nicht ungewöhnlich, wenn er kein Mitglied des Verbandes ist.
Die Einschaltung eines Inkassobüros, das die Forderung in Vorkasse übernimmt, ist rechtlich zulässig. Allerdings bedeutet dies nicht automatisch, dass die Forderung berechtigt ist. Wenn Sie nun eine Klageschrift vom Amtsgericht erhalten haben, sollten Sie diese ernst nehmen. Es besteht die Möglichkeit, dass das Gericht Ihre Einwände berücksichtigt, insbesondere wenn Sie nachweisen können, dass die Preisgestaltung intransparent war und Sie sich in einer psychisch belastenden Ausnahmesituation befanden.
Ob Sie das Risiko eines Prozesses eingehen sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Höhe der strittigen Summe, Ihre Beweislage und Ihre persönliche Belastbarkeit.
Ich hoffe, das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
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