Guten Tag!
In meinem Dienstvertrag ist der Passus enthalten, dass
"Die Zielstellungen und Aufgaben [...] in der Dienstanweisung vom [...]
festgelegt [sind]; diese ist Bestandteil des Dienstvertrages."
Soweit ich informiert bin, können Dienstanweisungen vom Arbeitgeber im Rahmen ihres Weisungsrechts geändert werden, Dienstverträge nur in beiderseitigem Einvernehmen.
Was gilt in Bezug auf die Dienstanweisung, wenn im Dienstvertrag die oben genannte Formulierung verwendet wurde? Kann die Dienstanweisung noch einseitig vom Arbeitgeber geändert werden, oder bedürfen Änderungen meiner Zustimmung, weil sie als Teil des Dienstvertrags gilt?
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Die Verweisung in Ihrem Fall bezieht die Dienstanweisung in der konkret benannten Fassung in den Arbeitsvertrag mit ein.
Es handelt sich nach der mitgeteilten Formulierung nicht um eine dynamische Verweisung. Eine Änderung der Dienstanweisung kann nur durch Ihre Mitwirkung verbindlich gemacht werden. Daneben kann der Arbeitgeber auch über das Direktionsrecht Anweisungen durchsetzen ohne, dass Sie zustimmen müssen.