Steht mir noch Gehalt zu ?

15. April 2025 20:45 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

ich möchte Ihnen im Folgenden kurz meine aktuelle Situation schildern:

Ich habe am 15.05.2024 eine Stelle in einer Arztpraxis angetreten. Mein erstes Gehalt habe ich am 31.05.2024 erhalten – es handelte sich um die anteilige Vergütung für die zweite Maihälfte.

Die darauffolgende Gehaltszahlung erfolgte am 15.06.2024. Ab diesem Zeitpunkt wurde mein Gehalt regelmäßig jeweils zum 15. des Monats ausgezahlt.

Mein Arbeitsverhältnis endete zum 31.03.2025.
Da das Gehalt für einen Monat immer zum 15. des Monats gezahlt wurde, stellt sich für mich nun die Frage, wann mir das letzte Gehalt (für März 2025) zusteht bzw. ob es korrekt ist, dass dieses am 15.04.2025 ausgezahlt werden muss oder schon ausbezahlt wurde Mitte März .
Ich bitte um Ihre Einschätzung,

Eingrenzung vom Fragesteller
15. April 2025 | 20:50
15. April 2025 | 21:58

Antwort

von


(569)
Königsallee 14
40212 Düsseldorf
Tel: 0211 3559080
Tel: 0211 35590816
Web: https://www.rae-dratwa.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Wenn ich Sie richtig verstehe, dann hat Ihr Arbeitgeber das Gehalt für einen Monat immer zum 15. des Monats ausgezahlt, also ist er für einen halben Monat an Arbeitsleistung in Vorleistung getreten. Wenn dem so ist, dann hat er mit der Zahlung des Gehalts am 15.03.2025 Ihnen das Gehalt für den gesamten März überwiesen und es steht Ihnen kein Gehalt mehr zu.

Es gibt allerdings auch in Praxis die Arbeitgeber freundliche Regelung, dass am 15. des Folgemonats die Zahlung des Gehalts für den vorgehenden Monat erfolgt, was bei Ihnen offensichtlich nicht der Fall ist. Aus Ihrer Gehaltsabrechnung muss allerdings auch klar vorgehen, dass die Zahlung am 15.03.2025 für den gesamten März erfolgte.

Die 3,5 Urlaubstage muss Ihnen Ihr Arbeitgeber allerdings noch auszahlen.

Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(569)

Königsallee 14
40212 Düsseldorf
Tel: 0211 3559080
Tel: 0211 35590816
Web: https://www.rae-dratwa.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Baurecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119123 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...
FRAGESTELLER