Unterlassungserklärung ohne Sinn?

15. April 2025 09:41 |
Preis: 30,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Ich habe eine Abmahnung erhalten, weil mein Online-Kurs 'Die Kunst erfüllter Intimität' angeblich das geistige Eigentum eines anderen Kurses verletzt, wobei sich die Vorwürfe auf die Verwendung der traditionellen 5-Elemente-Lehre, Standardbegriffe wie 'Embodiment' und 'Breathwork' sowie den beschreibenden Begriff 'Erfüllte Intimität' beziehen - können diese allgemein gebräuchlichen Konzepte und Begriffe überhaupt urheberrechtlich geschützt sein? Wie stehen die Chancen für eine erfolgreiche Unterlassungsklage, wenn die angeblichen Ähnlichkeiten sich nur auf jahrhundertealtes Wissen und Branchenstandard-Begriffe beziehen, während mein Kurs Teil meiner etablierten Marke 'Der innere Mann' ist und sich durch eigene Methoden wie NLP und Inner Child Work deutlich unterscheidet?


Hier das Schreiben:

Sehr geehrter Herr Huwald,
wir mussten feststellen, dass Sie auf Ihrer Website [www.der-innere-mann.de/intim] einen Online-Kurs mit dem Titel „Die Kunst erfüllter Intimität" bewerben und Inhalte veröffentlichen, die in wesentlichen Punkten mit unserem geschützten Kurskonzept identisch sind, welches
- als Konzept auf https://www.luzipods.com/ (bzw. auf https://21daysofjuice.my.canva.site/juice-online) seit Dezember 2021 und
- als Konzept und unter ähnlichem Titel für die gleiche Zielgruppe auf https://krieger-camp.at/eros-online/ seit Juli 2024
angeboten wird.
Folgende Übereinstimmungen sind besonders auffällig:
• Der Kurstitel „Die Kunst erfüllter Intimität" (vs. „Die Kunst der Self Pleasure" und „Erfüllte Sexualität, Intimität und Lust für Männer")
• Eine nahezu wortgleiche Modulstruktur auf Basis der fünf Elemente (Erde, Wasser, Feuer, Luft, Äther)
• Die Reihenfolge und inhaltliche Ausrichtung der Module
• Ähnliche Begrifflichkeiten, thematische Schwerpunkte und Methodenkombinationen (Embodiment, Breathwork, Sexualität & Energiearbeit)
Diese Kombination stellt eine klare Übernahme unseres geistigen Eigentums dar. Die Entwicklung dieses Konzepts erfolgte durch kreative Eigenleistung und ist nach § 2 UrhG urheberrechtlich geschützt. Darüber hinaus führt die Verwendung eines ähnlichen Kurstitels in Kombination mit identischer Modulstruktur zur Verwechslungsgefahr und potenziellen Irreführung von Interessent:innen, was zusätzlich wettbewerbsrechtlich relevant ist.
Wir fordern Sie daher mit Nachdruck auf sämtliche betreffenden Inhalte (inkl. Titel, Struktur, Modulthemen und Beschreibungen) unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 22.04.2025 vollständig von Ihrer Website und allen zugehörigen Plattformen zu entfernen.
Bitte senden Sie uns bis zu diesem Datum eine schriftliche Bestätigung der vollständigen Entfernung per Mail an hello@luzipods.com.


Wie gehe ich am besten vor?

16. April 2025 | 07:53

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Eine Idee an sich kann nicht geschützt werden. Ein Konzept an sich schon mit verschiedenen Gliederungspunkten und die textliche Umsetzung selbst. Anscheinend wird Ihnen hier aber gar nicht vorgeworfen Texte übernommen zu haben. Zudem ist nach Ihrer Schilderung das grundsätzliche Konzept schon vorher vorhanden gewesen.

Eine Verwechslungsgefahr kann nur bestehen, wenn die Gegenseite eine geschützte Marke dazu beanspruchen kann. Das ist aber offensichtlich auch nicht der Fall.

Daher sehe ich hier zumindest vorläufig keine Ansprüche der Gegenseite und ich würde nichts entfernen.

Ich kann Ihnen gegen Aufpreis gerne ein Schreiben an die Gegenseite erstellen. Bitte wenden Sie sich dazu an mich per E-Mail.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt


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