Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Ihrer Situation ist es ratsam, zunächst keine Stellungnahme gegenüber dem Gericht abzugeben. Stattdessen sollten Sie einen Anwalt beauftragen, der für Sie Akteneinsicht beantragt. Dies ist wichtig, um die genaue Beweislage und die Vorwürfe gegen Sie und Ihre Schwester zu verstehen.
Laut den Informationen im Kontext ist es oft sinnvoll, von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch zu machen, insbesondere wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird. Ein Anwalt kann nach der Akteneinsicht eine fundierte Verteidigungsstrategie entwickeln und gegebenenfalls eine Stellungnahme für Sie abgeben.
Es ist wichtig, dass Sie keine voreiligen Angaben machen, die möglicherweise gegen Sie verwendet werden könnten. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die beste Vorgehensweise zu bestimmen, basierend auf den Informationen in der Ermittlungsakte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
4. April 2025
|
01:02
Antwort
vonRechtsanwalt Deniz Altundag
Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
E-Mail:
Rückfrage vom Fragesteller
4. April 2025 | 06:28
Hab ich selbst denn kein Recht, meine Akte einzusehen? Nur ein Anwalt?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
4. April 2025 | 09:49
Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Nur ein Anwalt kann für Sie Akteneinsicht beantragen.
Mit freundlichen Grüßen