die Eigentümergemeinschaft möchte das Hausdach vermieten, damit ein Dritter dort eine PV-Anlage betreiben kann.
Können wir die Miete des Hausdaches der Rücklage zuführen?
Bei den Gestaltungsmöglichkeiten sind wir flexibel, wichtig ist nur dass das Geld in die Rücklage kommt.
(Spende, Provision, Miete, Pacht, etc...)
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das ist eine durchaus beliebte und oftmals sinnvolle Variante, insbesondere wenn die Einnahmen nicht besonders hoch sind. Die Einkünfte können grundsätzlich auch problemlos direkt der Erhaltungsrücklage zugeführt werden, wenn die Eigentümer damit einverstanden sind.
Zu beachten ist aber: Auch wenn das Geld direkt auf das Konto für die Erhaltungsrücklage fließt, hat das auf die Versteuerung keinen Einfluss, weil es Mittelverwendung durch die einzelnen Eigentümer ist. Es bleibt also grundsätzlich dabei, dass die Einnahmen auf die einzelnen Eigentümer verteilt und im Rahmen der persönlichen Steuererklärung aufgeführt werden müssen. Der Hausverwalter muss daher in der Jahresabrechnung die Einnahmen und Ausgaben, die in Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung stehen, berücksichtigen und nach § 16 Absatz 1 WEG auf die einzelnen Eigentümer verteilen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.