Bereich / Thema : IT / Domaineigentümer

| 5. März 2025 15:28 |
Preis: 65,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


14:15

Muttergesellschaft ()
Tochtergesellschaft ()
Provider ()
Admin ()
----------------------------------------------------------
Guten Tag,

- 2008 bekam ich einen Auftrag der Tochtergesellschaft
Hosting und Neuerstellung einer Website.

- 2013 wurde die Tochtergesellschaft von der Muttergesellschaft aufgelöst.
Sämtliche Verbindlichkeiten hatte die Muttergesellschaft zu übernehmen.
Auch der Domain-Umzug wird von der Muttergesellschaft durchgeführt!

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++++ 11 Jahre vergehen ++++
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2025 stellte sich folgender heraus:

- Die Muttergesellschaft hat durch Eigenverschulden vergessen
den Domain-Umzug zu vollenden ( wegen fehlen einer Unterschrift )
und dieses 11 Jahre später bemerkt,
weil sie die Domain heute wieder anwenden wollten.
(Dadurch bin ich unfreiwillig der Administrator der Domain geblieben)

- In diesen 11 Jahren wurden mir sachgemäß die Gebühren
vom Provider weiterhin abgebucht. (gesamt: 2.930.83 €)

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DIE MUTTERGESELLSCHAFT FORDERT JETZT VON MIR PER MAIL:

- Die ersatzlose Überschreibung der Domain zur Muttergesellschaft.
Meiner Forderung, die angefallenen Hostgebühren zu übernehmen
wollen sie nicht nachkommen).

(Selbst meinen Vorschlag, sich an den Hostgebühren zu beteiligen
wollen sie ebenfalls nicht annehmen.)

- Eigentümer für die Domain ist derzeit noch immer: Tochtergesellschaft
- Administrative Ansprechpartner (admin-c) noch immer ich.

----------------------------------------------------------------
Frage 1) Hat die Muttergesellschaft noch einen rechtlichen Anspruch auf die Domain?
( auch ohne die Hostgebühren an mich zu zahlen? )

Frage 2) Habe ich einen grundsätzlichen Anspruch auf Rückforderung der angefallenen Hostgebühren
von der Muttergesellschaft?
(auch dann, wenn sie die Domain "plötzlich" nicht mehr beanspruchen? )
----------------------------------------------------------------

( Hinweis: Die Muttergesellschaft räumt ein, daß denen ein Fehler unterlaufen ist )

Danke für eine Antwort

5. März 2025 | 15:56

Antwort

von


(2767)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat die Muttergesellschaft alle Rechte und Pflichten der Tochter übernommen. Sie ist daher auch Eigentümer der Domain geworden und kann diese herausverlangen.

Auf der anderen Seite ist die Muttergesellschaft aber auch in den Hostingvertrag mit Ihnen eingetreten und muss daher die entstandenen Kosten für das Hosting übernehmen. Selbst ohne direkten vertraglichen Anspruch hätten Sie Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten aus Geschäftsführung ohne Auftrag, da das Sichern der Domain im Interesse der Gesellschaft war und die hierdurch entstandenen Kosten als Aufwendungsersatz gefordert werden können.

Sie können daher ein Zurückbehaltungsrecht an der Domain geltend machen, bis diese Kosten ausgeglichen wurden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 6. März 2025 | 14:06

Hallo Herr Wilking,
jetzt fällt mir doch noch eine kurze Rückfrage ein...

da die Muttergesellschaft ja Eigentümer ist, kann ich ja die Domain
auch nicht ( ohne dazu beauftragt zu werden ) kündigen. Richtig?
Das bedeutet, bis zur Abklärung sollte ich besser die Hostgebühren
vorerst weiterhin bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen Joerg Kadner-Wettin

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. März 2025 | 14:15

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Nein, hierdurch könnten Sie sich schadensersatzpflichtig machen, wenn sich dann Jemand anders die Domain sichern würde. Zudem würden Sie Ihr Druckmittel für Ihre finanziellen Ansprüche verlieren.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 6. März 2025 | 16:28

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 6. März 2025
5/5,0

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