Anpassungen im Arbeitsvertrag bezüglich Arbeitnehmererfindungen

19. Februar 2025 14:00 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


15:30

Ich habe eine Frage zum Arbeitnehmererfindungsgesetz. Kann ich in meinem Arbeitsvertrag eine Klausel einfügen, die bewirkt dass ich als Arbeitnehmer keine Meldepflicht habe sowie alle Eigentumsverhältnisse an meinen Ideen behalten kann? So dass ich dann meine Ideen selber in einer eigenen Firma verwirklichen darf ohne dass mein Arbeitgeber irgendwelche Rechte an diesen Ideen hätte.
Mit Ideen meine ich sowohl freie Erfindungen Diensterfindungen und sowie technische Verbesserungsvorschläge.
Zu meinem Hintergrund: Ich möchte als Teilzeit-Arbeitnehmer nebenbei eine Selbstständigkeit haben und dort meine Ideen verwirklichen. Es so dass meine Ideen mir auch während der Arbeitszeit kommen und dabei auch die Ressourcen des Arbeitgebers genutzt werden. Wenn ich zum Beispiel einen Arbeitsprozess mitbekomme kann es sein dass ich eine Idee für eine Verbesserung habe. Könnten Sie eine entsprechende Klausel für den Arbeitsvertrag formulieren, die mich von der Meldepflicht befreit sowie alle Rechte an den Ideen mir zuspricht?

19. Februar 2025 | 14:28

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


die von Ihnen gewünschte Möglichkeit besteht so nicht.

Die Meldepflicht ergibt sich zwangsläufig aus § 18 ArbnEG bzw. § 5 ArbnEG.


Möglich wäre nur ein Verzicht des Arbeitgebers, sinngemäß

"Eine Meldepflicht nach dem ArbnEG wird zwischen den Parteien ausdrücklich ausgeschlossen"


Bei so einem Verzicht, den der Arbeitgeber abgeben müsse, würden dann auch die Rechte bei Ihnen verbleiben.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 19. Februar 2025 | 15:26

Sehr geehrter Herr Bohle,

danke für ihre zeitnahe Antwort. Bei einer Formulierung besteht bei mir noch Unklarheit.

Sie schreiben, dass die von mir gewünschte Möglichkeit so nicht besteht.
Dann schreiben Sie, dass der Arbeitgeber eine Klausel in das Arbeitsverhältnis einbringen kann, die genau meinen Wunsch erfüllen würde.
Was bedeutet dieser Kontrast?
Das ich nicht einseitig die Klausel in den Arbeitsvertrag als Arbeitnehmer einfügen kann - aber bei beidseitigem Einverständnis die Klausel möglich ist?
Ich möchte bei meinem zukünftigen Arbeitgeber die Klausel zur Voraussetzung der Anstellung machen.

Grüße von

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. Februar 2025 | 15:30

Sehr geehrter Ratsuchender,


wenn beide Seiten damit einverstanden sind, kann die Klausel so wirksam übernommen werden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg

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