Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Ihr Pflichtteil beträgt 50 % des Nachlasses, als einzige Erbin würde Ihnen der gesamte Nachlass zustehen, durch die Enterbung haben Sie einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte Ihres eigentlichen Erbteils, siehe § 2303 BGB.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
18. Februar 2025
|
11:36
Antwort
vonRechtsanwalt Sebastian Braun
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Rückfrage vom Fragesteller
18. Februar 2025 | 11:45
Hallo Herr Braun,
Vielen Dank dafür. Heißt das ich bekomme definitiv 50% egal wie viele Erben er eingesetzt hat ?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
18. Februar 2025 | 11:48
Sehr geehrter Fragesteller,
dies ist korrekt. Ihr Anspruch richtet sich dann gegen die Erben. Wenn es tatsächlich mehrere Erben sind, kann es manchmal komplex werden.
Für den Fall, dass es problematisch, empfehle ich Ihnen, dass Sie sich anwaltliche Unterstützung suchen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt