Mietschaden seit über 1 Jahr.

| 18. Februar 2025 10:28 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Es gibt einen Wasserschaden im Bad seit 1.5 Jahren.

Ich meldete diesen aber sagte dazu :
Ja der ist seit einigen Wochen da (cirka 4 Wochen ganz grob).

Damals hatte ich noch keine Haftpflichtversicherung diese machte ich dann sofort , klar ist die ist wichtig aber bringt bei dem zurückliegenden schaden nichts.

Bis heute ist nichts gemacht worden.
Wir sprachen aber mindestens 3 x wenn auch nur bei anderen Gelegenheiten darüber : ja das machen wir bald - war die Aussage vom Vermieter.

Habe ein schlechtes Gefühl da der Schaden aktuell wieder zurück ist täglich läuft Wasser aus der Decke nicht viel aber eben 2-3 mal.

Ich bin unsicher. Ich hatte genau diesen Schaden ja damals gemeldet .

Aber einige Wochen zu spät.

Gibt es Grund zur Sorge ? Oder ist es nach der Zeit ohne reperatur wirklich in der Verantwortung und Schuld des Vermieters. Auch wenn ich es damals einige Wochen zu spät meldete.

Der Schaden selbst scheint durch oben Nachbar oder gsr Vermieter zu entstanden sein.

Reperatur jetzt erneut ansprechen ist natürlich Überlegung aber auch ein Umzug u.a weil nichts gemacht wurde.

Danke

18. Februar 2025 | 12:01

Antwort

von


(2767)
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26131 Oldenburg
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach Ihrer Schilderung haben Sie den Wasserschaden nicht selbst verschuldet. Dennoch haben Sie als Mieter die Pflicht, einen solchen Schaden sofort dem Vermieter zu melden. Bei einer Meldung erst vier Wochen später kann der Vermieter daher grundsätzlich auch Ansprüche gegen Sie haben, wenn sich aufgrund der Verzögerung der Schaden verschlimmert hat und die Beseitigung aufwändiger und teurer geworden ist.

In Ihrem Fall dürfte diese Verzögerung von vier Wochen aber keine Rolle spielen, da der Vermieter seit 1,5 Jahren untätig ist und Ihre verzögerte Meldung im Vergleich dazu keine Relevanz für eventuelle Verschlechterungen des Zustands hat. Wenn der Schaden bzw. dessen Auswirkungen jetzt aber wieder zurück sind, sollten Sie diese Verschlechterung aber umgehend dem Vermieter melden.

Wenn der Vermieter den Schaden nicht in angemessener Frist beseitigt, ist dies ein Mietmangel und kann eine Mietminderung und sogar eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Wichtig ist aber wie gesagt, dass Sie die aktuell eingetretene Verschlechterung sofort melden und zur Beseitigung auffordern.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 18. Februar 2025 | 14:02

Eine Frage ist dann dennoch , ergibt sich eine Änderung der schuld wenn der gemeldete Wasserschaden jetzt ja wieder da ist - nicht bzw zu spät gemeldet wird?

Damals sah der Vermieter ja serwohl dass der Schaden schimmel hinterlassen hatte und nicht "nur" Wasser. Auch nur wasser ist ja nicht weg wenn es ignoriert wird .

Ändert sich die Verantwortung des vermieters auf die des Mieters also mich, wenn aktuell zu spät / nicht gemeldet wird - obwohl ja der Schaden gemeldet wurde nur eben vor 1.5 Jahren.

Frage stellt sich nunmal denn falls es sich ergibt wäre ein Umzug sofort am besten wodurch Vermieter sich nicht um Ersatz Wohnung/ Unterbringung kommen müsste - und direkt ohne mich in der Wohnung repariert für den nachfolgemieter.

Hoffe es ist nachvollziehbar

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Februar 2025 | 14:26

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Entscheidend ist allein, ob sich der Schaden durch die Verzögerung vergrößert hat. Da jeder Schaden seit Jahren bekannt ist und nichts dagegen unternommen wurde, kann man davon ausgehen, dass die Verzögerung den Schaden nicht vergrößert hat.

Auf der anderen Seite hat aber auch der Mieter den schaden monatelang geduldet, ohne dich, Mietminderung oder andere Mittel eine Beseitigung konsequent einzufordern. Daher wäre eine jetzige sofortige Kündigung schwer zu rechtfertigen. Hierfür sollte zunächst eine Frist zur Beseitigung gesetzt werden oder aber sie schließen mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag, ziehen dann aus und geben dem Vermieter die Möglichkeit, den Schaden in Ruhe zu beseitigen und dann die Wohnung neu zu vermieten.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 18. Februar 2025 | 15:06

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