Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
I.
In Ihrer Situation, in der Sie das geerbte Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus umbauen möchten und Ihre Geschwister sich nicht an den Kosten beteiligen wollen, gibt es einige rechtliche Überlegungen und Möglichkeiten, die Sie in Betracht ziehen können, um sicherzustellen, dass Ihre Investitionen bei einer späteren Auszahlung der Erbanteile Ihrer Geschwister berücksichtigt werden.
1.
Vertragliche Regelung:
Es wäre ratsam, eine schriftliche Vereinbarung mit Ihren Geschwistern zu treffen, die festlegt, dass die von Ihnen getragenen Kosten für den Umbau bei einer späteren Auszahlung der Erbanteile berücksichtigt werden.
Diese Vereinbarung sollte so detailliert wie möglich sein und die genauen Kosten und deren Verteilung im Falle einer Auszahlung festhalten.
Ein solcher Vertrag könnte auch festlegen, wie der Wertzuwachs durch den Umbau bei der Berechnung der Erbanteile berücksichtigt wird.
2.
Wertgutachten:
Sie können ein Wertgutachten des aktuellen Zustands des Einfamilienhauses erstellen lassen.
Dieses Gutachten kann als Grundlage dienen, um den Wertzuwachs durch den Umbau zu bestimmen. Es ist möglich, dass ein solches Gutachten auch Jahre später noch als Referenz verwendet wird, um den ursprünglichen Wert des Hauses zu belegen.
Allerdings sollten Sie beachten, dass sich der Marktwert von Immobilien im Laufe der Zeit ändern kann, was die Relevanz eines älteren Gutachtens beeinflussen könnte.
3.
Dokumentation der Investitionen:
Führen Sie eine detaillierte Aufzeichnung aller Kosten, die Sie für den Umbau aufwenden.
Diese Dokumentation kann später hilfreich sein, um Ihre Investitionen nachzuweisen und sicherzustellen, dass diese bei der Berechnung der Erbanteile berücksichtigt werden.
4.
Notarielle Beurkundung:
Es könnte sinnvoll sein, die Vereinbarung notariell beurkunden zu lassen, um deren Rechtsverbindlichkeit zu stärken.
Ein Notar kann auch sicherstellen, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden und die Vereinbarung im Einklang mit den geltenden Gesetzen steht.
II.
Durch diese Maßnahmen können Sie sicherstellen, dass Ihre finanziellen Aufwendungen beim Umbau des Hauses angemessen berücksichtigt werden, falls Ihre Geschwister in der Zukunft ihren Erbanteil ausgezahlt haben möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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