Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung ist die Abmahnung unberechtigt und Ihr Sohn sollte dagegen unbedingt vorgehen.
Dazu sollte er schriftlich zu der Abmahnung Stellung nehmen, die Sicht aus seiner Sicht schildern, insbesondere
- den bisherigen Umgang im Krankheitsfall
- den fehlenden Hinweis eines Festbacks
- die Tatsache des Einwurfes der Krakmeldung
und diesen Widerspruch auch bitte unterschreiben. Es sollte weiter auffordern, die Abnahmung zu entfernen, zumindest aber seine Widerspruch zur Akte nehmen.
Weigert der Ausbildungsbetrieb sich, sollte Ihr Sohn den Schlichtungsausschuss der IHK unbedingt einschalten, da dieses Verfahren dann vor Einleitung möglicher weiterer Schritte (Arbeitsgericht) Voraussetzung ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohel, Oldenburg
Antwort
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